Am 10. Juni 2020 fand nach Hausdurchsuchungen in Leipzig-Connewitz eine Solidaritätsdemonstration statt. Diese verlief überwiegend friedlich, doch zum Ende hin griffen einzelne Personen Polizeifahrzeuge an. In diesem Zusammenhang wurden zehn Personen zur Identitätsfeststellung vorübergehend festgesetzt, es wird wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Acht der Betroffenen sind minderjährig.

Die Leipziger Abgeordnete Juliane Nagel hat die Staatsregierung dazu befragt und erklärt zu den Antworten (Drucksache 7/2716): „Es muss ermittelt werden, ob die strafbaren Handlungen auf das Konto der Beschuldigten gehen oder nicht. Aber unabhängig von dieser Frage muss ich darauf hinweisen, dass die Darstellung der minderjährigen Menschen, die an diesem Abend von der Polizei mitgenommen wurden, der Version des Innenministeriums widerspricht.

Ich habe erfahren, dass die jungen Beschuldigten stundenlang ihre Eltern nicht kontaktieren durften. Stattdessen wurden sie in der Polizeidirektion festgehalten, fotografiert, durchsucht, Fingerabdrücke genommen, Gegenstände wurden beschlagnahmt. Es wäre problemlos möglich und verhältnismäßig gewesen, die Betroffenen zu weiteren Maßnahmen im Beisein ihrer Eltern für einen späteren Zeitpunkt vorzuladen.

Ich erwarte, dass die Polizei die besonders geschützten Rechte junger Menschen bei ihren Maßnahmen respektiert. Es ist ein wichtiger Grundsatz, dass die Sorgeberechtigten schnellstens hinzugezogen werden müssen.“

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