Der Sächsische Landtag hat gestern Abend das „Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. „Ich bin dem Parlament dankbar, dass es dem Schutzschirm für die Kommunen zugestimmt hat. Damit können die ersten Hilfen für unsere sächsischen Städte und Gemeinden wie vorgesehen zum 15. August ausgereicht werden. Zusammen mit dem Hilfspaket des Bundes sichert das Gesetz viele Vorhaben, Investitionen und Maßnahmen, die wiederum die lokale Wirtschaft stärken und die Lebensqualität vor Ort sichern“, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Auf den 750 Millionen Euro-Schutzschirm für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise hatten sich der Finanzminister und die kommunalen Spitzenverbände am 5. Mai 2020 verständigt. Sachsen hatte damals als eines der ersten Länder ein solches Hilfspaket geschnürt und damit den Kommunen Planungssicherheit verschafft.

Die Kommunen können mit den finanziellen Hilfen vor allem den zu erwartenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen – insbesondere bei der Gewerbesteuer – sowie den zusätzlichen Kosten durch die Corona-Pandemie begegnen.

Die erste Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden in Höhe von 226,2 Millionen Euro wird zusammen mit den Hilfen für pandemiebedingte Mehrausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 147,5 Millionen Euro zum 15. August 2020 ausgezahlt. Die zweite Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden steht in Abhängigkeit der Ergebnisse der Steuerschätzung im Herbst.

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