Die vier deutschen Braunkohleländer (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen Sachsen und Sachsen-Anhalt) und der Bund haben heute (27. August 2020) weitere organisatorische Schritte zur Unterstützung der Kohleregionen beim Strukturwandel getan. In der konstituierenden Sitzung des Koordinierungsgremiums für den Strukturwandel in den Kohleregionen, haben die Länder und der Bund eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese regelt unter anderem die Verwendung der Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt. Für den Freistaat Sachsen hat Staatsminister Thomas Schmidt an der Auftaktsitzung in Berlin teilgenommen.

„Die vom vorzeitigen Ausstieg betroffenen Länder erhalten mit der heute abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung eine notwendige Grundlage, um nachhaltige Entwicklungen in den Revieren anzustoßen und den Menschen gute Perspektiven zu bieten. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie in diesem Krisenjahr Wort gehalten hat und enorme finanzielle Mittel für die Strukturentwicklung zur Verfügung stellt. Das ist eine große Solidaritätsleistung“, sagte Staatsminister Schmidt.

„Wir werden in Sachsen einen wesentlichen Teil der Entscheidung darüber, welche Projekte unterstützt werden, in die Hände der Regionen legen. Die Menschen vor Ort müssen in den Transformationsprozess eng einbezogen werden. Nur so wird es Akzeptanz für die Maßnahmen geben und der Strukturwandel erfolgreich sein.“

Die Bund-Länder-Vereinbarung regelt auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes das genaue Verfahren zur Gewährung der Finanzhilfen des Bundes an die Braunkohleländer. Sie bestimmt, wie die Länder die vereinbarten Mittel erhalten und zu welchen Zwecken diese eingesetzt werden können. Vorgesehen ist unter anderem die Unterstützung von Maßnahmen für wirtschaftsnahe, soziale und touristische Infrastruktur, Digitalisierung, Breitband- und Mobilinfrastruktur, Infrastruktur für Forschung, Innovation und Technologietransfer.

Alle Investitionen sind insbesondere auf die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gerichtet. Sie sollen neue Produktionsbereiche ermöglichen und die Attraktivität der Regionen als Wirtschaftsstandort verbessern. Das sächsische Kabinett hatte am 11. August 2020 der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Strukturwandels sowie der Förderrichtlinie Strukturentwicklungsmaßnahmen (1. RL StEP Revier) zugestimmt, die am gleichen Tag dem Bund übersandt wurde.

Darüber hinaus verständigte sich das Kabinett auf die vorläufigen Programmziele für die Entwicklung der sächsischen Braunkohlereviere. Diese Richtlinie sowie die vorläufigen Programmziele wurden in der heutigen Sitzung des Bund-Länder Koordinierungsgremiums bestätigt. Außerdem verpflichteten sich die Braunkohleländer in einer gemeinsamen Erklärung, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Planungs- und Genehmigungsverfahren sowohl für den Strukturwandel als auch für den Kohleausstieg effizient, zeitgerecht und zügig durchzuführen.

Hintergrund:

Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium besteht aus einem Leitungsausschuss auf Staatssekretärsebene und einem Fachausschuss auf Arbeitsebene. Beratungsgegenstände werden zunächst dem Fachausschuss zugeleitet, der diese abschließend behandeln kann. Der Fachausschuss kann den Leitungsausschuss anrufen, insbesondere bei Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie Einzelfällen von besonderem Gewicht.

Die Länder und Kommunen erhalten von den rund 40 Milliarden Euro insgesamt 14 Milliarden Euro. Sachsen erhält davon 2,4 Milliarden Euro für den sächsischen Teil des Lausitzer sowie 1,08 Milliarden Euro für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Der Bund setzt die übrigen 26 Milliarden Euro für eigene Vorhaben in den Kohleregionen ein.

Dazu gehören in Sachsen neben Straßen- und Schienenbauprojekten wie der Strecke von Berlin nach Görlitz, der Elektrifizierung der Strecke von Leipzig über Geithain nach Chemnitz, der Straßenverbindung von Mitteldeutschland in die Lausitz, (MiLau) und dem sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A4 auch Projekte, die auf Forschung und Entwicklung gerichtet sind, zum Beispiel die Ansiedlung des „Center for Advanced System Understandings“ (CASUS) in Görlitz.

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