Auch wenn die Zahl der Covid-19-Erkrankten in Leipzig derzeit noch unter dem sächsischen Durchschnitt liegt, sind bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet worden, um dem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen entgegen zu wirken, weitere sind in Vorbereitung. So hat der Verwaltungsstab, der seit dieser Woche wieder regelmäßig tagt, ein Stufenkonzept erarbeitet, das verschiedene Handlungsfelder in den Blick nimmt. In Ergänzung der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung, die ab Samstag (24. Oktober) in Kraft tritt, wird gegenwärtig eine Allgemeinverfügung für die Stadt vorbereitet.

„Wir wollen alles tun, um einen weiteren Corona-Lockdown zu verhindern, Schulen und Kitas offen zu halten, unsere älteren Mitbürger nicht allein zu lassen und die wirtschaftliche Betätigung weiter zu ermöglichen. Unser Ziel bleibt es, den Inzidenz-Wert unter 35 pro 100.000 Einwohner zu halten.“, fasst Oberbürgermeister Burkhard Jung zusammen.

Bereits jetzt sind die Kontrollen in der Gastronomie, Bars, Clubs und im Handel sowie im ÖPNV verstärkt worden. Seit dem 21. Oktober gilt in allen Liegenschaften der Stadtverwaltung für Mitarbeiter und Besucher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

In einem Schreiben an die Leipziger Gastronomen dankt Oberbürgermeister Burkhard Jung ihnen für die bislang gezeigte Disziplin und appelliert: „Unser gemeinsames Ziel muss sein, durch entschlossenes und der Situation angemessenes Handeln die Zahlen jetzt niedrig zu halten, um die Kontrolle über den Virus zu behalten. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Hygienekonzepte auf Aktualität zu prüfen und auf deren Einhaltung strikt zu achten. Dies gilt gerade mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft mit den dazugehörenden Feierlichkeiten.“

Außerdem kündigt er eine weitere Verstärkung der Kontrollen an und bittet dafür um Verständnis.

Geprüft wird derzeit, wo in Leipzig Testambulanzen und -praxen eingerichtet werden und wie es mit der Teststation am Flughafen Leipzig weitergeht, die ursprünglich Ende Oktober schließen sollte. Auch die Regelung zum Alkoholverbot für die Leipziger Innenstadt im Advent ist in Vorbereitung. Dieses soll den Leipziger Weihnachtsmarkt ermöglichen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei einem Wert von unter 35 Bürgern pro 100.000 Einwohnern bleibt. Steigt sie über diese Grenze, wird es keinen Weihnachtsmarkt geben können.

Appelliert wird noch einmal an den Selbstschutz, besonders der vulnerablen Gruppen, zum Einhalten der bekannten Hygieneregeln AHA + L (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske + Lüften) und dem Einschränken der Kontakte.

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