Damit Kurzarbeit keine verlorene Zeit ist: Betriebe in Leipzig sollen sich stärker als bislang um die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter kümmern. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf. „Während der Corona-Pandemie können viele Beschäftigte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten. Die Firmen sind gut beraten, jetzt die hohen staatlichen Zuschüsse für die Qualifizierung abzurufen“, so NGG-Geschäftsführer Jörg Most.

Die Gewerkschaft verweist auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach wurden über das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz, das erstmals hohe Zuschüsse für die Weiterbildung von Beschäftigten vorsieht, in ganz Sachsen bis Mitte des laufenden Jahres lediglich 3.209 Menschen gefördert.

„Das ist eine ernüchternde Bilanz. Hier müssen die Firmen dringend nachlegen“, betont Most. Im ersten, von der Pandemie geprägten Halbjahr wurde laut Arbeitsagentur im Freistaat die Weiterbildung von 817 Beschäftigten bezuschusst – das sind 25 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

„Für Hotels, Pensionen und Gaststätten, die sehr hart von Corona getroffen wurden, ist das Gesetz eine große Chance. Unter Servicekräften und Hotelangestellten ist in puncto Weiterbildung viel Luft nach oben. Denn in den letzten Boom-Jahren war für viele Betriebe dafür kaum Zeit“, unterstreicht Most.

Aber auch für Branchen wie die Ernährungsindustrie, in der die Digitalisierung rasant voranschreite und mancherorts auch Arbeitsplätze bedrohe, seien die staatlichen Angebote relevant. Fortbildungen müssten dabei auch unter Pandemie-Bedingungen organisiert werden – etwa per Online-Seminar, so die NGG. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Gastgewerbe allein in Leipzig rund 14.800 Menschen, in der Ernährungsindustrie arbeiten 840 Beschäftigte.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen seit 2019 staatliche Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten erhalten. In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Kurse komplett – ebenso das Gehalt. In Betrieben bis 249 Beschäftigten ist es die Hälfte der Kosten.

Die Kurse müssen mindestens vier Wochen Vollzeit-Unterricht umfassen, jedoch nicht zwangsläufig am Stück, sondern passend zum Bedarf der Unternehmen. Wer sich in seiner Freizeit weiterbilden will, wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar