Mit Blick auf die Mobilisierung der Querdenker-Bewegung zu weiteren Versammlungen in den kommenden Wochen in Sachsen, fordert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Auch wenn die Ereignisse in Leipzig vom 07. November noch längst nicht vollständig aufgearbeitet sind, erwarte ich, dass die Sicherheitsbehörden aus den bekanntgewordenen Fehleinschätzungen sichtbare Konsequenzen für kommende Versammlungen der Querdenken-Bewegung ziehen.“

„Das gestrige Versammlungsgeschehen in Berlin hat noch einmal deutlich gezeigt, dass ein Großteil der Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen nicht bereit ist, sich auch nur im Ansatz an den Infektionsschutz zu halten. Eine Situation wie in Leipzig, bei der weder die Infektionsschutz-Auflagen durchgesetzt wurden, noch der Schutz von Gegenprotest, Journalistinnen und Journalisten und der Einsatzkräfte hinreichend gewährleistet werden konnte, darf sich nicht wiederholen.

Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er das Versammlungsrecht gewährleisten, den Infektionsschutz durchsetzen und Menschen vor Angriffen durch gewalttätige Rechtsextreme wirksam schützen kann. Hier geht es nicht um Deutungshoheiten, sondern darum, wie der Rechtsstaat auf Angriffe auf die Demokratie reagiert.“

Der Bündnisgrüne Innenexperte Lippmann sieht in fünf Punkten dringenden Handlungsbedarf:

1. Verbesserung der Qualität der Gefahrenprognosen, insbesondere im Hinblick auf die Anschlussfähigkeit der Querdenken-Bewegung zu rechtsextremen Strukturen, deren Gewalttätigkeit sowie deren Mobilisierung (z.B. über Messenger-Dienste)

2. Gemeinsame Verständigung in der anstehenden Innenministerkonferenz über den Umgang mit demokratiefeindlichen Protesten im Zusammenhang mit der Corona-Krise

3. Unverzügliche Erarbeitung eines Konzepts durch das Sächsische Staatsministerium des Innern zur Durchsetzung des Infektionsschutzes sowie des Schutzes des Gegenprotests, der Einsatzkräfte und der Berichterstattung bei Protesten gegen Corona-Maßnahmen

4. Bessere Zusammenarbeit der Polizei und der Versammlungsbehörden vor Ort mit dem Ziel einer gemeinsam getragenen Einschätzung

5. Weitere umfassende Auswertung des Versammlungsgeschehens in Leipzig durch die Polizei unter Einbeziehung der Leipziger Zivilgesellschaft

„Die Qualität der Gefahrenprognosen muss im Hinblick auf die gerichtlichen Auseinandersetzungen bei versammlungsrechtlichen Beschränkungen verbessert werden. Es muss klar erkennbar werden, welche Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch das Versammlungsgeschehen entstehen und ob die Polizei – auch im Falle dynamischer Entwicklung – in der Lage ist, diese mit den zu Verfügung stehenden Kräften zu bewältigen.

Das sichtbare Gefahrenpotenzial der Querdenken-Bewegung sollte hierfür bundesweit einer Neubewertung unterzogen werden. Die Versammlungen von Querdenken sind zu einem Sammelbecken für verschiedene Gruppierungen geworden, die die freiheitliche Demokratie der Bundesrepublik ablehnen und das politische System stürzen wollen.

Es gilt, diese politische Entwicklung der Querdenken-Demos und insbesondere die Gewaltbereitschaft von Teilen der Bewegung sowie deren Anschlussfähigkeit für gewalttätige Rechtsextreme in den Blick zu nehmen. Dazu gehört auch endlich ein besseres Monitoring der Mobilisierung von Rechtsextremen zu Versammlungen, insbesondere durch Messenger-Dienste.“

„Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, es ist aber kein Freibrief für Verstöße gegen den Infektionsschutz. Wir erwarten, dass der Infektionsschutz im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch Polizei und Versammlungsbehörde durchgesetzt und unfriedliche Verläufe von Versammlungen konsequent unterbunden werden.

Dazu braucht es unverzüglich ein Konzept, welches darstellt wie die Sicherheitsbehörden durch geeignete Maßnahmen und ausreichend Kräfte die Durchsetzung des Infektionsschutzes und den Schutz von Gegenprotest, Journalistinnen und Journalisten sowie der eigenen Einsatzkräfte gewährleisten. Es gilt dabei nicht nur die Großdemos im Blick zu haben, sondern auch die Vielzahl von kleineren Versammlungen von Gegnerinnen und Gegnern der Corona-Maßnahmen, bei denen sich regelmäßig nicht an die Infektionsschutz-Auflagen gehalten wird.“

„Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Versammlungsbehörden muss in einer gemeinsam getragenen Einschätzung zum Umgang mit den Querdenken-Versammlungen münden. Ein gegenseitiges Zuschieben von Verantwortung während einer kritischen Versammlungslage und im Nachgang wird den Aufgaben der Behörden, die ihnen nach dem Versammlungsgesetz obliegen, nicht gerecht.“

„Der Schutz der Medienberichterstattung muss bei zukünftigen Versammlungen durch die Polizei umfassend gewährleistet werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Querdenken-Bewegung offensiv die freie journalistische Berichterstattung angreift. Wir erwarten neben ausreichenden Schutzmaßnahmen bei den kommenden Versammlungen, dass wirksame Konzepte zum Schutz journalistischer Berichterstattung auch in hochdynamischen Versammlungslagen entwickelt werden und dazu erneut das Gespräch mit den Journalistenverbänden gesucht wird.“

„Die Ereignisse in Leipzig müssen weiter umfassend ausgewertet werden, gerade auch innerhalb der Leipziger Stadtgesellschaft, da insbesondere die symbolische Bedeutung des Marsches über den Ring bei vielen Leipzigerinnen und Leipzigern Wut ausgelöst hat. Hier ist die Polizeidirektion Leipzig in der Verantwortung, über ihre interne Auswertung des Einsatzgeschehens hinaus mit den verschiedenen Akteuren der Leipziger Zivilgesellschaft das Gespräch zu suchen, um die Ereignisse kritisch aufzuarbeiten.“

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