Sachsens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nicht länger bei der Finanzierung der Pflegeversicherung benachteiligt werden, forderte der DGB Sachsen am Montag in Dresden. „Schluss mit der Sonderbehandlung der Arbeitgeber. Arbeitgeber sollen wie üblich die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen“, forderte Sachsens DGB-Chef Markus Schlimbach.

Gleichzeitig solle der Buß- und Bettag ein Feiertag bleiben. „Schließlich haben mehrere Bundesländer in den zurückliegenden Jahren zusätzliche Feiertage eingeführt, ohne die Kosten auf die Arbeitnehmer abzuwälzen“, so Schlimbach.

„Beschäftigten in Sachsen müssen ein halbes Prozent mehr als in den anderen Bundesländern abführen. Damit bezahlen sie den Buß- und Bettag als Feiertag Monat für Monat voll aus eigener Tasche. Das ist nicht gerecht“, so Schlimbach.

Hintergrund: Als1995 die Pflegeversicherung neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt wurde, legte der Bundestag den Beitrag auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einkommen fest. Um die Arbeitgeber von zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder Normalarbeitstag werden: Der Buß- und Bettag. Diesen hatten alle Bundesländer außer Sachsen zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen.

Folge: In Sachsen wurde der Beitragssatz nicht paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern voll auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Arbeitgeber wurden erst bei der Erhöhung der Beitragssätze zur Mitfinanzierung herangezogen. Der Sockel von einem Prozent für Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen. Inzwischen ist der Betrag so hoch, dass die Arbeitnehmer in Sachsen für die Pflegeversicherung rund doppelt so viel einzahlen wie die Arbeitgeber.

Ein Rechner auf der Homepage des DGB Sachsen www.sachsen.dgb.de zeigt, wie viel Geld Arbeitnehmer pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden. Bei einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro wären das 200 Euro.

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