Der Leipziger FDP-Kandidat zur Bundestagswahl 2021, René Hobusch, hat die Regierungskoalition aufgefordert, die aktuellen Pläne zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch zu nutzen, um einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch für vom Lockdown betroffene Soloselbstständige und Unternehmen einzuführen.

„Es ist doch absurd, wer als Mitarbeiter in behördliche Quarantäne geschickt wird, kann Verdienstausfall, Unternehmen Ausfälle von Betriebseinnahmen geltend machen, wenn durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet wird. Ebenso, wer als Unternehmen vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung einer Pandemie ausgesetzt ist. Tausende Unternehmen und Selbstständige haben jedoch keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie wegen eines staatlich angeordneten Lockdowns schließen müssen“, so der Rechtsanwalt.

„Ob Bar oder Kneipe, große Gastrobetriebe wie zum Beispiel Leipzigs renommierter Auerbachs Keller, Kleinkunstbühne, selbstständiger Orchestermusiker, Schauspieler, private Musikschule, Kosmetikstudio, die Liste lässt sich fortsetzen. Alle sind seit Anfang November erneut im Lockdown und müssen ihren Publikumsbetrieb einstellen. Wie lange, weiß keiner. Auch nicht, ob der zweite Lockdown der letzte ist. Immer wieder nur auf Hilfskredite und Stundungen verwiesen zu werden, verschiebt die unverschuldete Zahlungsverpflichtungen und Einnahmeausfälle nur in die Zukunft.

Zuschüsse sind zudem häufig nur bürokratisch abrufbar, oder scheitern an anderen Voraussetzungen. Selbstständige und Unternehmen sollten daher weiterlaufende betriebliche Ausgaben vollumfänglich ersetzt bekommen, wenn ihr Betrieb aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ruht. Anderweitig gezahlte Zuschüsse könnten darauf angerechnet werden“, konkretisiert Hobusch seinen Vorschlag.

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