Damit sollen Quarantäneverfahren landeseinheitlich geregelt und der Infektionsschutz verbessert werden. Dies sei geboten, da betroffene Personen häufig in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten wohnen und arbeiten beziehungsweise den Arzt aufsuchen, heißt es in dem Erlass des Ministeriums.
Die von Landrat Kai Emanuel unterzeichnete Allgemeinverfügung ist im Wortlaut auf der Internetseite „Infos zum Corona-Virus“ des Landkreises Nordsachsen unter „Dokumente“ zu finden.
www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus.html