Landrat Kai Emanuel hat die Allgemeinverfügung vom 22. Oktober 2020 über besondere Corona-Schutzmaßnahmen im Landkreis Nordsachsen wieder aufgehoben. Mit Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen am 2. November 2020 gelten landesweit einheitliche Regeln, die weit über die bisherigen Bestimmungen hinausgehen.

Nachdem der Landkreis Nordsachsen innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verzeichnet hatte, war die Anordnung spezieller Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung nach der bis dahin geltenden Rechtsverordnung erforderlich. Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wird die Verfügung nun nicht mehr gebraucht.

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