Mit Blick auf die gestrigen Bund-Länder-Beschlüsse u. a. zu einer Verlängerung des Teil-Lockdowns bis vorerst 20. Dezember kritisieren die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) die fehlende Planungssicherheit für die weiterhin geschlossenen Bereiche; Freizeit-, Tourismus-, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig: „Bei allem Verständnis für den politischen Handlungsdruck: Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und klare geschäftliche Perspektiven. Dies geht nur mit einem Planungshorizont, der weit über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel hinausreicht – mit verlässlichen Konzepten und Strategien, die gewährleisten, dass die Wirtschaft den Anschluss behält und wettbewerbsfähig bleibt.

Die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und die Beständigkeit von Entscheidungen werden von den Unternehmen zunehmend kritischer hinterfragt. Mit der Verlängerung des Lockdowns sind weiterhin Unternehmen die Leidtragenden, die Hygienekonzepte entwickelt und erfolgreich umgesetzt haben. Auch wenn richtigerweise die staatlichen Hilfen gleichlaufend mit verlängert werden – keine Volkswirtschaft kann über Monate hinweg derartige Einschränkungen verkraften, ohne dabei Schaden zu nehmen.

Besonders unverständlich ist zudem, dass erneut der Schulbetrieb zur Disposition steht, wenn auch zunächst nur für wenige Tage. Wie die Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr 2020 zeigen, müssen derartige Eingriffe die absolute Ausnahme bleiben. Allein die Diskussion über Ferientermine verkennt die Arbeitswirklichkeit und den Personalbedarf in den Betrieben.“

Sehr kritisch betrachten die sächsischen IHKs zudem die weiteren Einschränkungen der Kundenzahlen und zusätzlichen Auflagen für die Kundensteuerung im Einzelhandel. Diese Verschärfungen sind unbegründet und erschweren vielen Einzelhändlern – die ihre Umsatzausfälle nicht durch die November- bzw. Dezemberhilfen kompensieren können – überdies das immens wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Attraktivität der Innenstädte wird damit weiter geschwächt.

Um Kundenströme zu entzerren und damit Abstände besser einhalten zu können, fordern die sächsischen IHKs statt dessen die Ladenöffnung in Einzelhandelsbetrieben an den bevorstehenden Adventssonntagen anlasslos zu ermöglichen. Ein kleiner Lichtblick für den Handel und die sächsischen Feuerwerksproduzenten ist, dass Silvesterfeuerwerke in Sachsen prinzipiell erlaubt bleiben sollen.

Mit Blick auf die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung fordern die sächsischen IHKs weiterhin:

· eine Vorlaufzeit für Anordnungen der zuständigen Behörden von mindestens 3 Tagen und eine rechtssichere Umsetzung

· Öffnungen von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben möglichst ab 19.12.2020

· die sofortige Angleichung derzeit unterschiedlicher Öffnungsregelungen in einzelnen Bundesländern, wie zum Beispiel bei „körpernahen Dienstleistungen“, z. B. Öffnung Fußpflege-, Nagel- oder Tattoostudios

· berufsbezogene Weiter- und Fortbildungsaktivitäten sind auch bei Wocheninzidenzen von mehr als 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner unter strengen Hygieneregeln zu erlauben

· Offenhaltung von Kitas und Schulen, um neben der Aufrechterhaltung des Bildungsangebots Planungssicherheit für Eltern und deren Arbeitgeber zu schaffen.

Grundsätzlich appellieren die IHKs, dass funktionierende Hygienekonzepte und deren effektive Kontrolle, insbesondere der nachweisbaren Infektionsherde, Schließungen eindeutig vorzuziehen sind.

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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