Die Infektionszahlen steigen weiterhin exponentiell an. Damit das Gesundheitsamt und die betroffenenpositiv auf COVID-19 getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie 1 und Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die eine Testung angeordnet wurde (Verdachtspersonen) schnell reagieren können, hat der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Absonderung erlassen. Diese Regelung schafft für die Betroffenen Handlungssicherheit in dieser besonderen Situation.

Die Verordnung regelt, die Pflicht der Absonderung

  • Kontaktpersonen der Kategorie 1 -> 14 Tage, wenn symptomfrei
  • Verdachtspersonen -> mit negativen Testergebnis sofort, spätestens fünf Tage nach Testung
  • Positiv getestete Personen -> 10 Tage (Testtag ist Tag 1)

sowie Melde- und Verhaltenspflichten. Für alle ab dem 11.12.2020 neu bekannt gewordenen Fälle, ersetzt diese Allgemeinverfügung den Bescheid. Die Betroffenen werden auch weiterhin vom Gesundheitsamt telefonisch informiert. Sie erhalten künftig eine Bescheinigung über die Absonderung nach § 30 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz aus der die Dauer der Quarantäne mitgeteilt wird.

Im Anhang ist zudem die Änderung der Allgemeinverfügung vom 02.12.2020 zu finden. Damit ist klargestellt, dass der Besuch Hilfsbedürftigen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen auch in einer Einrichtung möglich ist. Vorausgesetzt wird aber eine vorherige Testung.

Dokumente (Download)

  • Allgemeinverfügung Absonderung Kontakt-,Verdachts- und postitiv gesterte Personen 10.12.2020 (PDF, 615 kB)
  • Änderung AV Vollzug Infektiossschutzgesetz Ziffer 6 vom 10.12.2020 (PDF, 853 kB)
  • Merkblatt Quarantäne Stand 10.12.2020 (PDF, 459 kB)

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