Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (1.12.) die „Förderrichtlinie des SMEKUL zur Gewährung von Hilfen für Schäden infolge von Naturkatastrophen und gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen“ (kurz: „Förderrichtlinie Hilfen Land- und Forstwirtschaft“) verabschiedet.

Geregelt wird darin die Unterstützung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur für den Fall von Schäden durch Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Orkane, Erdrutsche) oder vergleichbar widriger Witterungsverhältnisse (z. B. Hagel, starke oder anhaltende Regenfälle, Dürre). Die neue Richtlinie löst die bisherige »Richtlinie Elementarschäden« aus dem Jahr 2011 ab.

Landwirtschaftsminister Günther: „Wir haben es in Sachsen vermehrt mit extremen Witterungsereignissen als Folge des Klimawandels zu tun. Als Freistaat unterstützen wir dort, wo im Fall von Naturkatastrophen oder widriger Witterung Hilfe nötig ist. Allerdings gilt auch, dass sich Land- und Forstwirtschaft aktiv auf den Klimawandel einstellen muss.“

Voraussetzung für Hilfen ist zunächst die Feststellung des Kabinetts, dass ein außer-gewöhnlicher und überörtlich bedeutsamer Notstand infolge eines Elementarschadensereignisses vorliegt und dass finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Das Förderverfahren wird dann von der Sächsischen Aufbaubank durchgeführt.

Im Bereich der Landwirtschaft ist der Umfang der Unterstützung auch davon abhängig, ob das Unternehmen eine entsprechende Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat. Die Hilfen werden künftig als Zuschüsse vergeben. Förderfähig sind insbesondere Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Anlagen und Maschinen, aber auch am Tierbestand und an Lagerbeständen. In der Landwirtschaft sowie in der Fischerei und Aquakultur werden auch Einkommensverluste ausgeglichen.

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