Das Sächsische Oberbergamt beginnt ein weiteres Sanierungsprojekt im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“ der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für dieses EFRE-Vorhaben stehen dem Oberbergamt als Projektträger im Zeitraum von 2014 bis 2023 insgesamt 52,7 Mio. Euro zur Verfügung. Damit werden in Sachsen zahlreiche Altbergbauprojekte vor allem im Erzgebirge und in den ehemaligen Steinkohlerevieren finanziert. Diese Sanierungsarbeiten werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Der Kaisergrubenschacht II in Gersdorf wurde in den Jahren 1872 bis 1877 abgeteuft, in den Jahren 1901/1902 erweitert und vor allem als Förderschacht genutzt. In dieser Zeit erfolgte auch die Errichtung der übertägigen Betriebsgebäude und -anlagen, von denen noch der ehemalige Mannschaftssaal und das Huthaus, das Kraftmaschinenhaus sowie das Kesselhaus erhalten sind. Neben Schuppen und Fundamenten befinden sich aber auch noch verfüllte Schlammteiche auf dem ehemaligen Betriebsgelände, die auf die bergbauliche Nutzung verweisen.

Mit der Einstellung des Betriebes in den Jahren 1930/1931 wurde der Kaisergrubenschacht II verfüllt und die übertägigen Gebäude sowie Anlagen zum Teil anderweitig genutzt.

Die Betriebsgebäude und -anlagen der ehemaligen Schachtanlage sind heute größtenteils ungenutzt und in einem baufälligen Zustand. Bei vielen Gebäuden besteht das Risiko von Mauerwerksabbrüchen und Dacheinbrüchen und sogar vom Einsturz einzelner Gebäudeteile. Neben diesen Risiken und Gefahren für Personen muss durch die ehemalige Nutzung des Betriebsgeländes insbesondere die Ablagerungen der Schlammteiche sowie die Auffüllung von Aschen und Schlacken eine Beeinträchtigung der Umwelt abgeleitet werden.

Gerade im Bereich bebauter Gebiete gelten präventive Maßnahmen zur Reduzierung von Altbergbaurisiken als zentrale Förderziele zur Bewältigung von Bergbaufolgen nach Maßgaben des OP-EFRE (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 – 2020).

Ziel des Projektes ist es daher, ergänzend zu der bereits begonnenen Verwahrung des Kaisergrubenschachtes II, in einer weiteren Maßnahme die alten übertägigen Betriebsgebäude und -anlagen einschließlich der Fundamente und Leitungskanäle am Schachtstandort abzubrechen und rückzubauen sowie die angefallenen Rückstände zu beseitigen. Durch die Maßnahme wird eine langfristig sichere und weitestgehend nachsorgefreie Fläche hergestellt.

Um die Belange des Natur- und Artenschutzes ausreichend zu berücksichtigen, werden die Rückbauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung überwacht und neben der Errichtung von Benjeshecken im Randbereich des Geländes auch weitere Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.

Die mit rund 10 Monaten veranschlagte Bauzeit beginnt im November 2020. Für die Umsetzung der Abbruch und Rückbauarbeiten wurde im Ergebnis des Vergabeverfahrens die BTOe – Bergbau und Tiefbau GmbH Oelsnitz/E. aus Oelsnitz/Erzgeb. als regional ansässiges Unternehmen beauftragt. Die ingenieurtechnischen Planungsleistungen einschließlich der Bauüberwachung werden durch die G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH, Halsbrücke realisiert. Die Baukosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand rund 2,35 Mio. Euro.

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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