Der Vorsitzende der SPD Sachsen, Martin Dulig, zur Einigung der Regierungsparteien auf eine Formulierung für Kinderrechte im Grundgesetz: „Ich freue mich über den Vorstoß der SPD im Bund für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die von Kinderschutzverbänden seit Jahren gefordert wird.“

„Ich danke Susann Rüthrich, sächsische Abgeordnete der SPD-Fraktion im Bundestag, für ihren Einsatz – der Weg für die parlamentarische Beratung ist damit frei.

Nicht nur in Zeiten der aktuellen Pandemie-Krise stehen die Rechte der Kinder unter Druck. Die SPD will die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung als Grundrechte im Grundgesetz ausdrücklich festschreiben – damit diese Rechte für alle Kinder gelten. Sie sind ebenso wichtig, wie alle anderen Grundrechte, zum Beispiel der Datenschutz.

Endlich gibt es einen abgestimmten Vorschlag der Justizministerin Christine Lamprecht, den auch die Union mittragen kann. Die 2/3-Mehrheit dafür im Bundestag und Bundesrat zu bekommen, will die SPD im Bund noch in dieser Legislatur erreichen.“

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