Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen, und Detlef Müller, Vorsitzender der sächsischen SPD-Landesgruppe im Bundestag, zum Thema Homeoffice: „Es ist unser gemeinsames Ziel ist, einen harten wirtschaftlichen Lockdown zu vermeiden. Zur Pandemiebekämpfung müssen deshalb die Ansteckungsrisiken am Arbeitsplatz deutlich eingeschränkt werden.“

„Dazu braucht es mehr Homeoffice und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Alle Appelle haben bisher nicht die notwendige Wirkung gezeigt, deshalb setzt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das jetzt durch“, erklärt Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Detlef Müller, Vorsitzender der sächsischen SPD Landesgruppe im Bundestag: „Arbeitsminister Hubertus Heil hat schnell reagiert und mit der Verordnung eine verlässliche Grundlage für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz geliefert. Ich begrüße die Ausweitung der Homeoffice-Regelungen ausdrücklich.

Die Reduzierungen der Kontakte auf Arbeit und im ÖPNV sind wichtige Bausteine um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.“

Homann und Müller sehen jetzt die Arbeitgeber in Sachsen in der Pflicht diese Vorgaben schnell und vollständig umzusetzen. Dabei sollen Unternehmen unterstützt werden. „Unternehmen erhalten zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten, wenn sie jetzt in Soft- und Hardware investieren, um mehr Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice technisch zu ermöglichen“, so Müller abschließend.

Zunächst wird befristet bis zum 15.03.2021 folgendes gelten:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
    • In Räumen, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
    • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
    • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

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