Am 3. Februar 2021 hat die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung den Planfeststellungsbeschluss für die Umgestaltung des Deichs Brottewitz bis zur Torgauer Elbbrücke erlassen. „Der Deich muss einem statistisch gesehen alle 100 Jahre eintretenden Hochwasser standhalten.“

„Eine Schwachstellenanalyse der Landestalsperrenverwaltung hatte jedoch gezeigt, dass der Deich diese Anforderungen nicht erfüllt – bei Hochwasser besteht die Gefahr eines Deichbruches und der Überschwemmung des Hinterlandes mit möglicherweise großen Schäden für Mensch und Natur. Insofern freue ich mich sehr, dass nunmehr der Grundstein für ein wirksames Hochwasserschutzsystem gelegt ist“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Das Vorhaben befindet sich rechtsseitig der Elbe nahe Pülswerda und betrifft territorial die Stadt Torgau, die Gemeinde Arzberg sowie Flurstücke in den Gemarkungen Graditz und Triestewitz. Es gliedert sich in mehrere Abschnitte. Stellenweise soll der Deich vollständig abgetragen werden, an anderer Stelle soll dafür der Neubau eines rückverlegten Deichabschnitts entstehen. Auf einem weiteren Teilstück wird eine Instandsetzung des vorhandenen Deiches erfolgen. Die Bauzeit soll 13 Monate betragen.

Durch die partielle Deichrückverlegung soll zudem eine Fläche von 7,4 Hektar zurück-gewonnen werden, die bei Hochwasser der Elbe überflutet wird. Damit soll der Schutz des stromabwärts liegenden Gebiets erhöht werden.

Da im Baustellenbereich möglicherweise Zauneidechsen vorkommen, darf mit dem Bauvorhaben erst begonnen werden, wenn die Landestalsperrenverwaltung als Vorhabenträgerin zum Schutz der Tiere ein geeignetes Konzept entwickelt hat. Dieses muss zuvor von der Landesdirektion Sachsen bestätigt, zugelassen und dann umgesetzt werden.

Zum Ausgleich für die zwingend notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft sieht der Planfeststellungsbeschluss zudem verschiedene Vermeidungs-, Minderungs-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen vor. Beispielsweise wird der Baubeginn außerhalb der Hauptbrutzeit zwischen Anfang August und Ende Februar erfolgen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Störung, Verletzung und Tötung von Tieren seltener, gefährdeter und geschützter Arten zu vermeiden.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden.

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