Wegen der coronabedingten Schließung von Kitas und Horten setzt die Stadt Leipzig den Elternbeitrag zwischen 14. Dezember 2020 und 14. Februar 2021 aus. Dies gilt für Kitas, Horte und Kindertagespflege, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Eltern in der genannten Zeit keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Keine Lastschrifteinzüge für Februar 2021

Grundsätzlich fällt im Februar nur der hälftige Elternbeitrag an. Für die kommunalen Einrichtungen werden für den Monat Februar 2021 durch die Stadtkasse keine Lastschrifteinzüge vorgenommen. Der Beitrag wird, wie angekündigt, mit dem hälftigen Elternbeitrag aus dem Dezember 2020, der vollständig eingezogen wurde, verrechnet.

Eltern, die Daueraufträge eingerichtet haben oder die Einzahlung selbst vornehmen, werden gebeten, die Zahlung für den Monat Februar auszusetzen, wenn im Dezember die vollständige Zahlung des Elternbeitrages erfolgt ist. Sollte es zu Überzahlungen kommen, werden diese mit Folgemonaten oder den Kosten für in Anspruch genommene Notbetreuungsangebote im oben genannten Zeitraum verrechnet.

Über die Kosten für die Notbetreuung informiert das Amt für Jugend und Familie betroffene Familien gesondert. Diese werden für die in Anspruch genommene Notbetreuung in Höhe des regulären Elternbeitrages erhoben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

Am besten: SEPA-Lastschriftmandat nutzen

Für regelmäßig zu leistende Zahlungen empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Forderung. In der aktuellen Situation wird der Einzug automatisch ausgesetzt.

Die damit verbundenen Vorteile wären: keine Terminüberwachung, kein Verzug sowie die Einsparung des Aufwandes für eine Überweisung oder deren Aussetzung. Das Formular kann bei der Stadtkasse angefordert oder über www.leipzig.de Suchbegriff „SEPA“ abgerufen werden.

Einrichtungen in freier Trägerschaft

Eltern, deren Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, werden gebeten, sich wegen des weiteren Vorgehens direkt an den jeweiligen Träger der Einrichtungen zu wenden.

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