Nach der neuen Corona-Schutzverordnung sind neben den Friseuren, Fußpflegen, Fahrschulen und Musikpädagogen auch in weiteren Bereichen die Tests verpflichtend. So ist die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals verbunden. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Es folgen ab dem 15. März zudem die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt.

Im Gegenzug soll jeder Bürger wöchentlich einen kostenlosen Zugang zu einem Antigen-Schnelltest erhalten. Das Gesundheitsamt des Landkreises war am 8. März mit zwei Testzentren für die kostenloses Tests am Start. Der erste Tag verlief recht entspannt. In Borna strich das Testteam 39 Testwillige in den ehemaligen Räumen der VHS ab. Nur bei einer Person schlug der Test positiv an und muss nun mittels PCR-Test überprüft werden. In Grimma hatten sich bis 15 Uhr insgesamt 26 Personen eingefunden, alle konnten das Testcenter mit einem negativen Ergebnis verlassen.

Aktuell können folgende Standorte für die kostenlosen die Antigen-Schnelltests benannt werden:

  • Borna: Brauhausstraße 8 (Eingang rechts neben Zugang Sozialamt/Kommunales Jobcenter) von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Grimma: Leipziger Str. 28 von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Hausärzte im Landkreis
  • Flächendeckend stehen weitere Partner in den Startlöchern. Sobald die Testverordnung des Bundes verabschiedet ist, öffnen diese ebenfalls ihre Testzentren. Hier bitten wir noch um etwas Geduld.
  • Weitere Anbieter gesucht: Um die Angebote für kostenlose Tests möglichst breit zu streuen, werden noch Anbieter gesucht, die eine ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren. Dies sind z.B. Ärzte, Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Download.

Selbsttests

In Apotheken, Drogerien oder auch Supermärkten werden zudem auch für Laien Tests angeboten, die unkompliziert angewendet werden können. Da nur ein kostenloser Schnelltest pro Woche vorgesehen ist, kann auch auf Selbst- oder Laientest zurück gegriffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Reihe dieser Selbsttests zugelassen, welche die Mindestanforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Selbsttests: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Pflichten bei positiven Tests

Führt ein einen Schnelltest oder auch ein Selbsttest zu einem positives Ergebnis die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet und das Ergebnis muss über ein PCR-Test beim Hausarzt überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreis Leipzig. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download.

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