In Düsseldorf wurde am frühen Morgen ein Pilotabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen erreicht. IG Metall und Arbeitgeber haben sich auf ein Paket geeinigt zu den Themen: Beschäftigung sichern, Zukunft gestalten und Einkommen stabilisieren.

Für die rund 290.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie werden mit den Arbeitgeberverbänden für Berlin und Brandenburg sowie für Sachsen jetzt Termine für Verhandlungen zur Übernahme und über das Thema Tarifliches Angleichungsgeld bis zum
30. April, dem Ende der Erklärungsfrist, gesucht.

„Auch wenn es jetzt den Piloten in NRW gibt, bleibt die regionale Frage im Bezirk noch zu klären“, sagt IG Metall Bezirksleiterin Birgit Dietze. „Die Beschlüsse unserer Tarifkommissionen sind eindeutig und unverändert. Mit dem Tariflichen Angleichungsgeld fordern wir die schrittweise Angleichung der Arbeitsbedingungen. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben in den vergangenen vier Wochen gezeigt, dass sie trotz Coronapandemie nicht nur die Betriebe am Laufen halten, sondern auch für ihre Forderungen eintreten können. Für die Arbeitgeber gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder wir verhandeln ab jetzt konstruktiv in allen Fragen oder wir legen nach Ostern nach.“

In den vier Warnstreikwochen beteiligten sich in Berlin, Brandenburg und Sachsen mehr als 33.000 Beschäftigte aus mehr als 140 Betrieben. „Jetzt sind die Arbeitgeber gefordert, endlich einen ersten Schritt in Richtung Angleichung zu machen. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit mehr als 30 Jahren unbezahlt drei Stunden mehr in der Woche. Es ist an der Zeit, diesen Zustand zu beenden“, so Birgit Dietze.

Der NRW-Pilotabschluss im Einzelnen:

Die vereinbarte Entgelterhöhung besteht aus einer Anerkennungsprämie von 500 Euro (Coronaprämie) und einem Entgeltzuwachs von 2,3 Prozent, der als „Transformationsbeitrag“ in Form einer Einmalzahlung im Februar 2022 in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab 2023 in Höhe von 27,6 Prozent eines Monatseinkommens jährlich zur Auszahlung kommt. Dieses „Transformationsgeld“ kann wahlweise ausgezahlt oder zum Teilentgeltausgleich bei Arbeitszeitabsenkung, etwa der Einführung einer Vier-Tage-Woche verwendet werden. Darüber entscheiden die Betriebsparteien. Die Laufzeit des Tarifvertrages reicht bis zum 30.09.2022.

Zur Gestaltung der Transformation in den Betrieben haben sich die Tarifparteien auf einen verbindlichen Prozess hin zu Zukunftstarifverträgen verständigt. Die Betriebsparteien müssen über die Herausforderungen der Transformation im Betrieb beraten, wenn eine Partei das wünscht.

Auszubildende erhalten 300 Euro. Es wird klargestellt, dass dual Studierende künftig während ihrer Berufsausbildung unter den Geltungsbereich der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie fallen.

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