Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (12. März 2021) den dritten Aufruf im Programm „Regionalbudgets im ländlichen Raum“ gestartet. Alle 30 sächsischen LEADER-Gebiete können ab sofort wieder Regionalbudgets beantragen, um die aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen. Je nach Einwohnerzahl können die 30 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bis zu 200 000 Euro für Kleinprojekte abrufen. Mit insgesamt 4,5 Millionen Euro stehen Fördermittel in ausreichender Höhe für alle LAG bereit.

„Die Regionalbudgets sind eine sinnvolle Ergänzung zum flächendeckenden LEADER-System, den Wettbewerben, den Verfahren der Ländlichen Neuordnung und dem Programm ‚Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum‘. Die Budgets decken ideal die besonderen Bedarfe der ländlichen Räume ab. Schon bei LEADER haben unsere Regionen sehr große Freiheiten in der Mittelverwendung – bei den Regionalbudgets gehen wir noch weiter, indem die LAG die Zuwendungen eigenständig weitergeben und für deren Abrechnung verantwortlich sind“, sagte Staatsminister Schmidt.

„Genau dieses schlanke Verfahren ermöglicht, dass diese Mittel die Akteure im ländlichen Raum schnell erreichen. Die Vielfalt an Projekten, die wir so unterstützen können, ist überzeugend. Oft sind es ja gerade die kleinen Dinge, die das Leben in den Dörfern so liebenswert machen.“

Nachdem schon mit dem ersten Aufruf im Jahr 2019 die Budgets von 18 LAG abgerufen wurden und so fast 400 Kleinprojekte fördern konnten, nahmen im Jahr 2020 bereits 29 der 30 sächsischen LAG diese Chance wahr. Die LAG loben vor allem die vergleichsweise einfache Förderung von Kleinprojekten im Umfang von bis zu 20 000 Euro. Diese Projekte stärken die Lebensqualität, erzeugen eine stärkere Identifikation und unterstützen damit die Heimatverbundenheit und Bleibeperspektiven der Menschen im ländlichen Raum.

Für diesen Aufruf werden Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesmittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Hintergrund:

Die Förderung von Regionalbudgets über die Förderrichtlinie „Ländliche Entwicklung“ ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien und ermöglicht die Unterstützung kleiner Projekte, für die LEADER wegen des anspruchsvollen Verfahrens des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wenig geeignet ist. Je nach Größe kann von jeder LAG einmal für das Jahr 2021 ein Regionalbudget in Höhe von 150 000 Euro bzw. 200 000 Euro beantragt werden.

Die LEADER-Gebiete geben dabei eigene Mittel in Höhe von 10 Prozent in das Regionalbudget. Die Auswahl von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget erfolgt nach einem regionalen Aufruf durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt beträgt maximal 16 000 Euro (bei Anwendung des maximalen Fördersatzes von 80 Prozent für ein Kleinprojekt von 20 000 Euro).

Wie in den LEADER-Entwicklungsstrategien können die LEADER-Regionen in der Ausgestaltung eigene Akzente setzten und damit auf die jeweiligen regionalen Herausforderungen reagieren.

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