Der Sächsische Landtag ist gestern auf Antrag der Koalitionsfraktionen zu einer Sondersitzung zusammengekommen und hat das „Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen“ verabschiedet. Dadurch wird unter anderem ermöglicht, dass die pandemiebedingte Erstattung der Elternbeiträge auf den Weg gebracht werden kann.

Zum heutigen Beschluss erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
„Die heutige Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes ist ein Novum. Wir sind hier als Parlament einen unkonventionellen Weg gegangen, indem wir das FAG sozusagen ‘außer der Reihe’ verabschiedet haben. Normalerweise geschieht das immer zum Haushaltsplenum. Doch die Pandemie erfordert Flexibilität und das Parlament hat in dieser Legislatur schon wiederholt bewiesen, dass es flexibel ist und ermöglicht, was nur geht.“

„Konkret geht es darum, mit der heutigen Parlamentsentscheidung zu ermöglichen, dass unter anderem die pandemiebedingte Erstattung der Elternbeiträge auf den Weg kommt und genaue Zahlen Sicherheit für die Kommunen geben. Das vorliegende FAG regelt pandemiebedingte Fragestellungen – und diese bringen wir mit unserer heutigen Entscheidung in trockene Tücher.“

Weiterhin betont Franziska Schubert: „Wir Bündnisgrüne stehen grundsätzlich für eine Weiterentwicklung des sächsischen FAGs. Bedarfsorientierung und Tragfähigkeit sind und bleiben für uns dabei wesentliche Betrachtungsgrößen. Deshalb freut es mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen ersten Schritt auf diesem Weg gemacht haben. Beispielsweise mit der neu eingeführten Basisfinanzierung, von der kleinere Gemeinden überdurchschnittlich profitieren, da sie nicht einfach nach Köpfen verteilt wird, sondern tatsächlich den Anspruch verfolgt, einen festen Sockel zur Verfügung zu stellen. Das kennen wir auch aus anderen Bundesländern und haben wir als Bündnisgrüne immer wieder in die Diskussion mit hineingegeben. Der neue Bildungsansatz zeigt, dass sich etwas bewegt und das ist gut so.“

„In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurde deutlich, dass es seitens der Kommunen Bedarf zur Nachjustierung gibt. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin einen Änderungsantrag für das FAG entwickelt, das im Finanzausschuss mit Mehrheit beschlossen wurde. Zudem werden wir als Regierungsfraktionen Änderungsanträge ins Verfahren geben, die außerhalb des FAGs für die Kommunen wirken. Wir werden mehr Mittel für Investitionen in den Schulhausbau über das parlamentarische Verfahren einbringen sowie kommunale Investitionen in Klimaanpassung über einen Sächsischen Klimafonds ermöglichen.“

„Das sächsische FAG hat eine Frischekur bekommen und wird weiterentwickelt. Um diesen Prozess in Zukunft fortzusetzen, hat die Koalition im Koalitionsvertrag ein Fachsymposium Kommunalfinanzen vereinbart, welches die Weiterentwicklung des sächsischen FAGs mit externem Sachverstand begleiten wird. Eine offene Diskussion und Beteiligung kommunaler Vertreterinnen und Vertreter ist das, was wir für den richtigen Weg halten. Denn das Leben findet in den Kommunen statt, dort wird es organisiert und da ist Heimat zu Hause.“

Weitere Informationen:

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert: „Finanzausgleichsgesetz – Schubert: Bedarfsorientierung und Tragfähigkeit sind und bleiben für uns Bündnisgrüne wesentliche Betrachtungsgrößen“

Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen“ (Drs 7/4550)

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