Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig hebt die per Allgemeinverfügung am 16. Januar 2021 angeordnete Aufstallung von gehaltenem Geflügel mit sofortiger Wirkung auf. Die Aufhebung wird im nächsten Elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

In Risikogebieten um den Kulkwitzer See, den Cospudener See und den Zwenkauer See war aufgrund der Ausbreitung des Geflügelpestvirus unter Wildvögeln die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet worden, um eine Ansteckung zu vermeiden. Mittlerweile hat sich das Geschehen beruhigt. Es wurden zuletzt keine positiven Wildvögel mehr gemeldet.

Auch die Ausbrüche in sächsischen Hausgeflügelbeständen sind eingedämmt und bekämpft. Das Friedrich-Löffler-Institut weist in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 nur noch ein mäßiges Eintragsrisiko aus.

Das Virus der Geflügelpest hielt sich in diesem Jahr über einen außerordentlich langen Zeitraum in den Wildbeständen. Zudem wurde das Virus in Hausgeflügelbeständen durch den deutschlandweiten Verkauf von Geflügel aus einem niedersächsischen Bestand (auch nach Sachsen) verbreitet. Mit viel Glück gab es keinen Nachweis des Geflügelpestvirus im Stadtgebiet. Nach dem Erfolg der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen kann das Hausgeflügel nun wieder die Sonne genießen.

Die AGV betraf Hausgeflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel waren von der Anordnung ausgenommen.

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