Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten der noch bestehenden Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH (4 Krankenhaus Standorte und deren Tochtergesellschaften), wenden uns aufgrund der Umstrukturierungspläne an Sie.

Mit Beschlussfassung im November 2020 haben Sie Herrn Koch als neuen Geschäftsführer der Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH beauftragt, eine Seitwärtsverschmelzung der Krankenhäuser Annaberg, Zschopau, Olbernhau und Stollberg vorzubereiten. Mit der kürzlich veröffentlichten Beschlussvorlage 0573 an den Betriebsausschuss wurde diese Seitwärtsverschmelzung präzisierter vorgestellt.

Wie Sie bereits durch die örtliche Presse und unserer Unterschriftenaktion mitbekommen haben, darf dieses Vorhaben nicht dazu führen, dass bestehende Arbeitsbedingungen unterlaufen werden. Mit der geplanten Verschmelzung der Häuser Annaberg, Zschopau und Olbernhau auf das Kreiskrankenhaus Stollberg, sowie den geplanten Ausgliederungen, passiert genau das.

Für eine gute und qualifizierte gesundheitliche Versorgung der gesamten Region, bedarf es motiviertem und sehr gut qualifizierten Personal. Gute Einkommens- und Arbeitsbedingungen sind hierfür eine entscheidende Voraussetzung. Eine bessere Verzahnung der öffentlichen Gesundheitseinrichtung und ein Abbau des Wettbewerbes untereinander, ist der richtige Weg zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Erzgebirgskreis. Auch sehen wir in der Verzahnung die Chance einer zukunftsfesten Versorgungsstruktur.

Jedoch ist diese nur garantiert, wenn die Arbeitsbedingungen attraktiv bleiben. Dazu gehört unter anderem die Arbeitszeitanpassung Ost- an Westniveau zu sichern. Durch die bisherigen Aussagen von Herrn Koch verstärkt sich unser Eindruck, dass diese Arbeitszeitverkürzung umgangen werden soll.

Mit der geplanten Verschmelzung will man aus unserer Sicht die Häuser, die noch an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden sind, zukünftig tariflich schlechter stellen. Das ist der falsche Weg. Die Pandemie zeigt wie wichtig alle Beschäftigte in den Häusern für unsere medizinische Versorgung sind. Und wenn diese in der Zukunft weiterhin gewährleistet sein soll, dann schaffen wir Fachkräftegewinnung nur mit optimalen Arbeitsbedingungen.

Zwar gibt es die Zusicherung von Herrn Koch, dass sich an unseren Gehältern und Arbeitsbedingungen nichts ändern wird, doch mit Blick auf neu einzustellende Kollegen sieht das anders aus. Diese hätten keinen Bestandsschutz oder Ähnliches.

Des Weiteren rechnen wir nach den Plänen von Herrn Koch mit einer Stagnation der Gehälter bei den bestehenden Kollegen und Kolleginnen. Wir müssen verhindern, das es im Erzgebirge zu einer erneuten Fluktuation, wie in den neunziger Jahren kommt. In Folge werden gute Mitarbeiter abwandern und das kann nicht in Ihrem Interesse sein.

Aus den vorgenannten Gründen appellieren wir dringlich an Sie: Stimmen Sie der aktuellen Beschlussvorlage nicht zu. Die geplante Umsetzung kann auf lange Sicht die gesundheitliche Versorgung der Region gefährden. Eine mögliche Lösung kann für uns nur sein: Die neue Erzgebirgsklinikum GmbH muss Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband werden. Dieses Bekenntnis zur Mitgliedschaft muss in der Beschlussvorlage festgehalten werden.

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen. Dieses Schreiben erhalten wortgleich alle Parteien/Fraktionen des Kreistages, die sich zum Grundgesetz bekennen und nicht durch Aussagen oder Auftritte von (einzelnen) Amts- und Mandatsträgern dieses in Frage gestellt wurde.

Mit kollegialen Grüßen,

im Auftrag der ver.di – Mitglieder der Gesellschaften der Krankenhaus- Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH

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