Mit Beginn des Frühjahrs steigt die Zahl der Baustellen im Freien. Die Baustellenkreissäge kommt wieder vermehrt zum Einsatz. Doch nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit oder ein falscher Griff können an dieser Maschine schwerwiegende Folgen haben, wie massive Schnittverletzungen oder gar der Verlust von Fingern.

„Dabei sind solche Unfälle vermeidbar: Seit 2009 dürfen Baustellenkreissägen nur noch mit selbsttätig absenkender Schutzhaube in Verkehr gebracht werden.“ Darauf verweist Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsge­nossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zudem fördert die BG BAU zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die Manipulationen von selbsttätig absenkenden Schutzhauben von Baustellenkreissägen verhindern beziehungsweise weitreichend verhindern.

Die meisten Unfälle an Baustellenkreissägen sind auf zwei Gründe zurückzuführen: den Einsatz älterer Modelle ohne selbsttätig schließende Schutzhaube und selbsttätig absenkende Schutzhauben, die manipuliert wurden, um eine angeblich bessere Sicht auf das Werkstück und das Sägeblatt zu erhalten. Fast die Hälfte aller Unfallopfer haben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent und darüber.

Die Be­handlung ist aufwendig: Finger, Gefäße, Sehnen und Ner­ven müssen ange­näht, Glieder häufig verschraubt werden. Nach der Wund­heilung und oft wochenlanger stati­onärer Pflege folgen Mo­nate mit Ergothera­pie und Kranken­gymnastik. Nicht selten bleiben Schäden, wie eine ein­ge­schränkte Beweglichkeit oder ein psychisches Leiden, zurück.

Dabei sind Unfälle an Baustellenkreissägen mit geeigneten Schutzeinrichtungen ver­meidbar. Dazu Arenz: „Selbsttätig schließende Schutzhauben sind längst Stand der Technik. Den Einsatz eines Stopp-Schalters als zusätzliche Sicherheitseinrichtung fördern wir außerdem im Rahmen unserer Arbeitsschutzprämien.“

Ob neue oder ältere Sägen: In jedem Fall muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigt. Auf dieser Grundlage müssen die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen und durch Fachkräfte mit Erfahrung an Holzbearbeitungsmaschinen beaufsichtigt werden. Die BG BAU unterstützt Unternehmen mit speziellen Schulungen.

Zudem betont Arenz, „dass beim Zuführen schmaler Werkstücke mit einer Breite von 120 Millimetern oder weniger ein Schiebeholz oder Schiebestock verwendet werden muss. Eine gute Möglichkeit bieten auch Schiebehölzer mit Wechselgriffen, die einfach und werkzeuglos montiert werden können.“ Wie der Präventionsleiter ergänzt, sind Baustellenkreissägen grundsätzlich nicht für das Schneiden von Polystyrol (Styrodur und Styropor) geeignet. Immer wieder geschehen auch durch solche Zweckentfremdung schwere Unfälle.

Der Einsatz für mehr Sicherheit lohnt sich, denn nicht nur das Leid der Unfallopfer, sondern auch hohe Kosten können für alle Beteiligten vermieden werden. Zu Beitragszuschlägen und Ausfallkosten kommen zum Beispiel hohe Ausgaben der Solidargemein­schaft der Beitrags­zahler für Unfall­transporte, Heilbehand­lung, Verletz­tengeld und orthopädische Hilfsmittel.

Weiterführende Informationen

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/b_265/b_265.pdf

https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/arbeitsschutzpraemien-katalog/

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