Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und sind für den Schulbesuch für das Schuljahr 2022/2023 anzumelden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in der Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (§ 27 SächsSchulG).

Eltern können die Grundschule, in der ihr Kind eingeschult werden soll, selbst wählen. Empfehlenswert ist dabei, die Wohnortnähe zu berücksichtigen. Nachdem alle Anmeldungen vorliegen, trifft die Schulleiterin/der Schulleiter die endgültige Entscheidung über die Einschulung in der gewünschten Schule.

Für alle Grundschulen der Großen Kreisstadt Borna (GS „Clemens Thieme“ – 3-zügig,  GS „Kinder dieser Welt“ – 3-zügig  und GS Neukirchen – 1-zügig) ist die Schulanmeldung am

· Dienstag, dem 14.09.2021, von 9.00 – 17.00 Uhr und
· Mittwoch, dem 15.09.2021, von 9.00 – 17.00 Uhr.

Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Stadt anmelden möchten, müssen Sie einen Antrag mit einer triftigen Begründung stellen.

Die Schulanmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Kinder zur Schulanmeldung mitzubringen.

Zur Anmeldung mitzubringen sind Personalausweis der/des Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis, Kinderreisepass, etc.), ggf. Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung), ggf. Vollmacht mit Kopie des Personalausweises, ggf. Aufenthaltsbescheinigung

Die Einschulung findet für alle Grundschulen am 27. August 2022  statt.

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