Für die drei bofrost*-Niederlassungen in Adorf, Delitzsch und Malschwitz fanden am 9., 10. und 11. Juni 2021 separate Tarifverhandlungen statt. Die ver.di-Tarifkommissionen fordern vom Marktführer des Tiefkühlvertriebs die Anerkennung der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens.

Die Beschäftigten bei bofrost* hatten im Jahr 2016 das letzte Mal eine Tarifsteigerung. Weiterhin sind die enormen Entgeltunterschiede (über 400 € brutto im Monat) zwischen Sachsen und Nordrhein-Westfalen nach 31 Jahren Wiedervereinigung nicht mehr hinnehmbar.

„Mit einer eiskalten Arroganz und indirekten Drohungen zu Niederlassungsschließungen brachten die Arbeitgeber zum Ausdruck, dass die Beschäftigten bei bofrost* schon sehr gutes Geld bekommen. Wir erwiderten, dass Tarif und Provision in einem Missverhältnis stehen. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort benötigen eine höhere Grundsicherung (Tarif). Ein tarifliches Grundgehalt ist unverzichtbar, es muss existenzsichernd sein“, betonte Sylke Hustan, ver.di-Verhandlungsführerin.

Die Arbeitgeber äußerten sich auch nach wiederholten Aufforderungen nicht zu den Forderungen der ver.di-Tarifkommissionen. Diese erwarten nun eine Entscheidung der Arbeitgeberseite bis zum 25. Juni 2021. Danach werde entschieden, mit welchen weiteren Schritten ein Verhandlungsergebnis zu erzielen sei.

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