Heute hat das sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen beschlossen. Diese wird ab 26. August gelten. Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Als CDU-Fraktion befürworten wir ausdrücklich, dass es mit der neuen Corona-Schutzverordnung keinen erneuten Lockdown geben wird. Damit ist die erneute Schließung von Einrichtungen und Angeboten vom Tisch und vollständig immunisierte Personen werden keinen Einschränkungen – bis auf die Basisschutzmaßnahmen – unterworfen sein.“

„Darüber hinaus sehe ich es positiv, dass jetzt auch die grundsätzliche Abkehr von den Inzidenzwerten als alleiniger Schwellenwerte für das Inkrafttreten von Schutzmaßnahmen erfolgt und zukünftig die Bettenkapazitätsgrenze als wesentlicher Indikator herangezogen wird.“

Zukünftig erfolgt die Beurteilung der Bettenkapazitätsgrenze, wie vom Dresdner Uniklinik-Chef Prof. Dr. Albrecht empfohlen, aufgrund der Vorwarnstufe (650 Normalbetten oder 180 Intensivbetten) und der Überlastungsstufe (1.300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten).

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