Deutschland schiebt zunächst keine Menschen mehr nach Afghanistan ab. Die Linksfraktion reicht heute einen Landtags-Antrag ein. Darin fordert sie die Staatsregierung zu weitergehenden Schritten auf, um das Leben der in Sachsen lebenden afghanischen Staatsangehörigen dauerhaft zu schützen.

Sachsen soll sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass solange keine Abschiebungen mehr erfolgen, bis Afghanistan in allen Regionen als ein sicheres Land eingestuft werden kann, und auf eine Neubewertung der dortigen Sicherheitslage dringen. Die sächsischen Ausländerbehörden sollen den rechtlichen Spielraum wohlwollend ausschöpfen, um afghanischen Staatsangehörigen hier eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik:

„Die Forderungen eines breiten Bündnisses und auch von unserer Seite nach einem Abschiebestopp haben endlich gefruchtet. Sogar die afghanische Regierung hatte ihn verlangt. Das Leben in Afghanistan ist seit Jahren extrem unsicher und dürfte jetzt, nachdem der Bundeswehr-Einsatz endgültig gescheitert ist, noch viel schlimmer werden.

Wir kritisieren es seit 2016, dass Deutschland dennoch Menschen in dieses Land abschiebt – jetzt ist der überfällige Abschiebestopp endlich da, obwohl er leider nur ein vorübergehender ist. Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, damit afghanische Staatsangehörige sicher bei uns leben können, bis das Leben in Afghanistan wieder sicher ist. Sie verdienen dauerhaften Schutz aus humanitären Gründen, wegen Arbeit und Ausbildung oder wegen guter Integration.

Solange der afghanische Staat zerfällt, die Taliban marschieren und Gewalt und Terror um sich greifen, ist es nicht zu rechtfertigen, dass ein als zivilisierter Staat geltendes Land wie Deutschland weiter Menschen diesen Gefahren ausliefert. Das ist wichtiger als vermeintlich positive Abschiebestatistiken, mit denen sich so mancher Innenminister bei Asylgegnern anbiedern will.

Die sächsische Landesregierung muss tun, was in ihrer Macht steht, um afghanische Staatsangehörige vor Leid zu bewahren. Es sollte deshalb selbstverständlich sein, dass auch Sachsen jenen Menschen Schutz gewährt, die in den letzten Jahren vor Ort mit der NATO zusammengearbeitet haben und jetzt in Lebensgefahr schweben.“

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