Die Diskussion zum Rassebegriff im Grundgesetz wird deutschlandweit geführt. Auch in der Sächsischen Verfassung ist der Begriff „Rasse“ festgeschrieben: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ [Artikel 18 Absatz 3 Sächsische Verfassung]

Wir Bündnisgrüne setzen uns für eine Verfassungsänderung und die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ ein, denn der Begriff suggeriert, dass es Rassen gäbe. Dabei dürfen aber keine Schutzlücken für von Rassismus betroffene Menschen entstehen.

Hierzu wird die Juristin Dr. Doris Liebscher ihr Buch „Rasse im Recht – Recht gegen Rassismus“ vorstellen. Im Anschluss diskutieren wir mit unseren Gästen.

Teilnehmende:

Dr. Doris Liebscher ist Juristin und leitet die Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Sie ist Vorstand des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V. Ihre Dissertation „Rasse im Recht. Recht gegen Rassismus. Genealogie einer ambivalenten Kategorie“ erschien im Mai 2021 bei Suhrkamp.

Burcu Akdoğan-Werner vom ADB Sachsen e.V., Projektleitung/Fachleitung der Antidiskriminierungsberatung. Das ADB Sachsen ist eine zentrale Anlaufstelle im Freistaat Sachsen für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.

Petra Čagalj Sejdi, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag

Moderiert wird die Veranstaltung von Valentin Lippmann, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

Die Diskussion findet als Zoom-Konferenz statt. Über nachfolgenden Link können Sie gern daran teilnehmen: https://us02web.zoom.us/j/86408290143

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Fragen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar