Rund 494.500 Schülerinnen und Schüler starten am kommenden Montag in ein neues Schuljahr. Mit dabei: circa 39.900 Erstklässler. Deren Alltag ändert sich nun und damit sind zahlreiche Fragen verbunden, die sich Eltern jetzt stellen.

Wie kann mein Kind ein Tablet benutzen, ohne dass seine Daten in falsche Hände gelangen? Darf die Schule von einem Masken-Befreiungsattest eine Kopie anfertigen? Kann von meinem Kind ein Impfnachweis, beispielsweise über eine Masernimpfung, verlangt werden? Was ist beim Filmen und Fotografieren auf Schulveranstaltungen zu beachten?

Mit solchen und ähnlichen Fragen wenden sich Eltern an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Vertreter der Schulen sind sich hingegen oftmals unsicher, wenn es um den datenschutzkonformen Einsatz von Online-Lernplattformen und Videokonferenzsystemen geht.

Dazu erklärt der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig: „Die voranschreitende Digitalisierung bringt es mit sich, dass in Schulen immer mehr personenbezogene Daten verarbeitet werden – sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung. Insbesondere, weil den Schülerinnen und Schülern oftmals noch das nötige Bewusstsein für den digitalen Schutz ihrer Privatsphäre fehlt, sind Eltern und Lehrkräfte an dieser Stelle gefordert. Mit den auf meiner Webseite zusammengestellten Informationen möchte ich dabei unterstützen, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser geschützt werden.“

Das Informationsangebot „Datenschutz in der Schule“ umfasst Hinweise, Orientierungshilfen und Empfehlungen zu

* datenschutzrechtlichen Aspekten beim Infektionsschutz,
* Online-Lernplattformen im Schulunterricht,
* Videokonferenzsystemen,
* medienpädagogischen Angeboten zur Vermittlung von Datenschutz und
* Fotografieren bei Schulveranstaltungen.

In den kommenden Monaten soll das Angebot um weitere Dokumente und Hinweise ergänzt werden: www.saechsdsb.de/datenschutz-in-der-schule

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