Die Stadt stellt ab sofort zwei weitere kommunale Grundstücke für innovative Wohnprojekte im Erbbaurecht bereit. Die Nutzungsmöglichkeiten sind hierbei vielfältig und sollen sich harmonisch in den Stadtteil einfügen. Das am besten bewertete Konzept erhält den Zuschlag und darf auf dem Grundstück umgesetzt werden.

Alle wichtigen Infos, Arbeitsunterlagen und Grundstücksexposés stehen unter www.leipzig.de/konzeptverfahren sowie unter www.netzwerk-leipziger-freiheit.de zur Verfügung.

„Die Nachfrage nach innovativen Wohnprojekten ist in Leipzig vorhanden. Das zeigen die Erfahrungen aus dem ersten Konzeptverfahren“, sagt Leipzigs Baubürgermeister Thomas Dienberg. „Nun freue ich mich, dass wir zwei weitere Grundstücke in verschiedenen Größen und Ortsteilen anbieten können. Das Angebot richtet sich sowohl an Investoren oder soziale Träger als auch an Baugemeinschaften, die neue kooperative Wohnprojekte umsetzen oder in den Bereichen nachhaltiges Bauen, Inklusion oder Soziales innovative Wege beschreiten möchten.“

Folgende Grundstücke werden zusätzlich bereitgestellt:

  • die Schreiberstraße 1-3/Gorkistraße 34 (Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf, 1.020 Quadratmeter)
  • die Georg-Schwarz-Straße 81 (Ortsteil Leutzsch, 420 Quadratmeter)

Die Grundstücke wurden zuvor vom Bund unter Inanspruchnahme der Verbilligungsrichtlinie erworben, wonach pro geschaffener Sozialwohnung ein Rabatt von 25.000 Euro gewährt wird. Bei Errichtung von Sozialwohnungen reduziert sich für Vorhabenträger so der jährliche Erbbauzins.

Am 4. Oktober 2021 ist das zweite städtische Konzeptverfahren für kooperatives Bauen und Wohnen gestartet, bei dem erneut Erbbaurechte für fünf Grundstücke angeboten werden. Damit wird nahtlos an die erste Tranche (Juli 2020 bis August 2021) angeknüpft, bei der sich aus 17 Bewerbern sechs Baugemeinschaften mit unterschiedlichen und interessanten Konzepten durchgesetzt hatten.

Bei der nächsten Wohnprojektberatung des Netzwerks Leipziger Freiheit am 24. November 2021 haben Interessierte die Möglichkeit, ihre Fragen zur sozialen Wohnraumförderung, zur Bebauung aller sieben Grundstücke und zum Ablauf des Konzeptverfahrens zu stellen. Darüber hinaus können sie sich untereinander vernetzen.

Ab dem 1. März 2022 werden die konkreten Bewertungskriterien und Grundstückswerte veröffentlicht. Dann haben alle Vorhabenträger bis zum 31. Mai 2022 die Gelegenheit, ihre Konzeptideen einzureichen. Nach der anschließenden Juryentscheidung, die voraussichtlich im Juli 2022 fallen wird, können die Erbbaurechtsverträge geschlossen werden.

Mit den Konzeptverfahren verfolgt die Stadt Leipzig das Ziel, dass Wohnen in Leipzig für alle vielfältig, bezahlbar und zukunftssicher weiterentwickelt wird. Sie ebnen den Weg für neue kooperative Wohnprojekte in Leipzig, die in den Bereichen nachhaltiges Bauen oder Klimafreundlichkeit (zum Beispiel begrünte Fassaden, Nutzung von Sonnenenergie, Aufbereitung von Regenwasser oder der Einsatz ökologischer Baustoffe) genauso wie inklusives und soziales Miteinander (Menschen aller Generationen und mit unterschiedlichsten Einkommen) innovative Wege beschreiten möchten.

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