Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und den damit in Kraft getretenen Regelungen zum radonsicheren Bauen gehen Fragen zur praktischen Umsetzung einher. Um offene Fragen rund um das Thema Radonschutz bei Neubauten zu klären, bietet die Radonberatungsstelle Sachsen am 11. Oktober von 17:00 bis 18:00 Uhr eine Online-Bürgersprechstunde an.

Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, muss geeignete Maßnahmen treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. In Radonvorsorgegebieten müssen darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Radonschutz für Neubauten ergriffen werden.

Da sich immer wieder Fragen zur konkreten Ausführung der Radonschutzmaßnahmen ergeben, bietet die Online-Bürgersprechstunde am 11. Oktober eine Plattform, um Fragestellungen rund um das Thema »Radonsicheres Bauen nach dem Strahlenschutzgesetz« zu klären. Zu Beginn der Veranstaltung werden die Teilnehmenden über die gesetzlichen Anforderungen zum Radonschutz informiert. Im Anschluss besteht in der offenen Diskussionsrunde die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Veranstaltung richtet sich an Privatpersonen, Bauherren, Architekten und Baufirmen. Interessierte können sich bis zum 10. Oktober voranmelden und ihre Fragen gerne bereits vorab übermitteln. Kurzentschlossene können auch ohne Voranmeldung direkt an der Veranstaltung teilnehmen. Sowohl die Voranmeldung als auch die kurzfristige Teilnahme erfolgen über den bereitgestellten Link.

Hintergrund:

107 sächsische Gemeinden sind zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung als sogenannte Radonvorsorgegebiete festgelegt worden. Daraus ergeben sich Pflichten beim Neubau von Gebäuden und für Arbeitsplatzverantwortliche.

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen.

Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Deshalb ist in Sachsen bereits vor vielen Jahren eine Radonberatungsstelle bei der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) eingerichtet worden.

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