CDU, Grüne und SPD vereinbarten am 23. Juni 2020 im Koalitionsausschuss, 2021 das Kommunalrecht zu novellieren. Ziel soll es sein, „sowohl die Selbstverwaltung als auch die Demokratie zu stärken“ und das Wahlrecht „pandemiefest“ zu machen. Dazu sollte bis Ende 2020 ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt werden.

Die sächsische Regierungskoalition streitet allerdings seit Monaten über diese Kommunalrechtsnovelle. Es gibt bis heute nur einen Referentenentwurf, dem Landtag ging noch kein Gesetzentwurf zu. Die Linksfraktion hat bereits im Oktober 2020 mit einem Landtag-Antrag klargestellt, worauf es ihr bei der Novelle ankommt (Drucksache 7/4106).

Bei ihrer Klausurtagung in Radebeul hat die Fraktion heute mit Gästen über das Thema diskutiert. Ihre Expertise eingebracht haben Dr. Michael Friedrich, ehemals Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag Nordsachsen, zudem Dirk Neubauer, Bürgermeister von Augustusburg, und Radebeuls Oberbürgermeister Bert Wendsche (zugleich Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags). Fraktionschef Rico Gebhardt erklärt:

„Wir haben uns gestern und heute mit der Frage befasst, was wir im Lichte des Bundestagswahlergebnisses an unserer Arbeit verändern wollen. Diese Debatte ist nicht abgeschlossen. Aber für uns ist klar: Wir streiten für ein solidarisches Miteinander von allen für alle in einem Staat, auf den Verlass ist. Dieses Miteinander findet zuallererst in den Städten und Gemeinden statt. Deshalb ist die Kommunalrechtsnovelle ein ebenso wichtiges Thema wie die Kommunalfinanzen an sich.

Wir wollen, dass die Sächsischen und Sachsen vor Ort über ihr Leben entscheiden können und es tatsächlich auch Spielraum gibt, Vorstellungen umzusetzen. Die Städte und Gemeinde dürfen nicht länger am Gängelband des Freistaates hängen, sondern sie brauchen eigene Budgets, über deren Verwendung sie selbst gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort entscheiden können.

Wir schlagen zahlreiche Änderungen des Kommunalwahlgesetzes, der Gemeindeordnung sowie der Landkreisordnung vor. Bei Kommunalwahlen soll das Wahlalter 16 gelten. Wir wollen Einwohnerversammlungen und Bürgerbegehren erleichtern. Eingemeindungen ohne Bürgerentscheid sollen nicht mehr möglich sein, die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen sowie von Seniorinnen und Senioren wollen wir konkret regeln. Beratungsunterlagen für Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage sollen öffentlich sein.

Wir fordern einen Mindeststandard für die Finanzierung der Stadtrats-, Gemeinderats- und Kreistagsfraktionen und eine angemessene Mindestentschädigung, die sich in den kommunalen Gremien engagieren. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen generell als hauptamtlich tätig gelten. Wir erwarten von der Koalition eine zügige Beratung. Demokratie lebt vom Mitmachen – das wollen wir ermöglichen.“

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