Wer in Deutschland inhaftiert wird, hat Anspruch darauf, über die eigenen Rechte informiert zu werden. Dieser Grundsatz ist menschenrechtlich wie historisch begründet. Die Abschiebehaftkonaktgruppe Dresden berichtet allerdings, dass dieser Grundsatz in der Abschiebehaftanstalt in Dresden nicht funktioniere.

Für den heutigen 14. Oktober ruft die Gruppe zu einer Demonstration vor der Abschiebehaftanstalt auf. Anlass sind die offenbar ausbleibenden Informationen über das Beratungsangebot der Gruppe.

Laut den Antworten auf Anfragen der Abgeordneten Juliane Nagel waren im ersten Halbjahr 2021 64 Menschen in der Haftanstalt inhaftiert, 44 im zweiten Quartal 2021 (Drucksache 7/5977 zum 1. Quartal, Drucksache 7/7027 zum 2. Quartal). Nur wenige Inhaftierte erfahren laut der ehrenamtlich arbeitenden Abschiebehaftkontaktgruppe von deren Angebot an Beistand, Beratung und Unterstützung. Diese Entwicklung veranlasste die Kontaktgruppe nun, mittels einer Plakatfläche direkt gegenüber von der Haft mehrsprachig über das Beratungsangebot zu informieren.

Dazu erklärt Juliane Nagel, asylpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke: „Es ist mir schleierhaft, warum die Beschäftigten der Landesdirektion eine solche Nachlässigkeit an den Tag legen, wenn es um die Information über das Beratungsangebot geht. Die Abschiebehaftkontaktgruppe hat in den letzten Jahren einen hohen kommunikativen Aufwand betrieben, um gegenüber der Landesdirektion sich selbst vorzustellen und die eigene Expertise zu belegen.

Dennoch gibt es immer wieder Phasen, in denen ihr Beratungsangebot nur ungenügend bekannt gemacht wird. Das muss ein Ende haben. Schließlich handelt es sich auch um einen Rechtsanspruch: In § 4 des Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes sind Information über und Zugang zu Rechtsberatung klar geregelt.

Die Landesdirektion wie das Innenministerium sollten darüber hinaus froh darüber sei, dass engagierte Menschen den Anspruch auf eine Rechtsberatung im geschlossenen System zumindest im Ehrenamt erfüllen. Wäre die Abschiebehaftkontaktgruppe nicht da, dann hätte der Freistaat Sachsen ein ernstzunehmendes Menschenrechtsproblem. Dieses Ehrenamt braucht Wertschätzung – nicht nur in Worten, sondern auch in der Verwaltungspraxis.

Die Kontaktgruppe muss sich auf ihre Beratungstätigkeit konzentrieren können. Ich fordere, dass die Information über ihr Angebot endlich wieder verlässlich gewährleistet und der Zugang zum Abschiebegefängnis für die Engagierten problemlos ermöglicht wird! Ungeachtet dessen bleiben wir bei unserer Forderung, dass die Abschiebungshaft abgeschafft und das Gefängnis in Dresden geschlossen wird. Flucht ist und bleibt kein Verbrechen!“

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