Mit der neuen Sächsischen Coronaschutzverordnung wird auch die Maskenpflicht verschärft: Bei Behördenterminen sowie Besuchen in städtischen Liegenschaften müssen ab Dienstag, 28. Dezember, FFP2-Masken getragen werden.

Auch vergleichbare Schutzklassen filtrierender Masken wie FFP3 oder KN95 können dafür genutzt werden – sie sind allerdings jeweils nur ohne Ausatemventil zulässig. Die FFP2-Pflicht gilt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zunächst bis einschließlich 9. Januar 2022.

Darüber hinaus besteht im Neuen Rathaus, dem Technischen Rathaus und in anderen Verwaltungsgebäuden weiterhin die so genannte 3G-Pflicht: Damit haben nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils an den Eingängen durch Sicherheitspersonal beziehungsweise städtische Bedienstete kontrolliert.

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