Nach aktuell geltender sächsischer Corona-Schutzverordnung dürfen Bäder und Saunen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Die Schwimmhalle in Vorwerkstraße 30c ist wieder geöffnet. Der Zugang ist nur mit einem 2G+-Nachweis möglich. Das bedeutet, die Besucherin oder der Besucher muss vollständig gegen das Covid19-Virus geimpft oder davon genesen sein.

Zusätzlich ist ein aktueller Testnachweis vorzulegen. Kann der Nachweis einer Auffrischungsimpfung vorgelegt werden, entfällt der Testnachweis. Ausnahmeregelungen sind in der angepassten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung geregelt.

Beim Betreten der Schwimmhalle besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Generell gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. So ist zum Beispiel nur jede zweite Dusche in Betrieb. Die maximale Kapazität des Schwimmerbeckens ist mit 69 Badegästen gleichzeitig erreicht. Im Nichtschwimmerbecken dürfen sich 28 Personen zur gleichen Zeit aufhalten. Die Personenanzahl in der Sauna ist begrenzt.

Für die öffentliche Nutzung gelten dann die angepassten Öffnungszeiten, montags 14.00 bis 16.00 Uhr, dienstags 14.00 bis 19.30 Uhr, donnerstags von 18.00 bis 21.30 Uhr, freitags von 14.00 bis 21.30 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 10.00 bis 17.00 Uhr. Auch die Frühschwimmzeit immer donnerstags ab 6.30 Uhr wird wieder angeboten.

Jeden Montagnachmittag, Mittwoch und Donnerstagnachmittag trainieren die Schwimm- und Wasserwachtvereine in der Halle. Körperlich eingeschränkte Besucher haben die Becken jeweils montags von 20.00 bis 21.30 Uhr und am Sonntagmorgen für sich. Für Seniorinnen und Senioren gibt es Sonderöffnungszeiten am Donnertag und am Sonntag. Die Sauna kann wieder genutzt werden.

Am Montag und Mittwoch sind die Damen unter sich, dienstags ist die Sauna für die Herren vorbehalten. An allen anderen Tagen ist die Sauna gemischt. Die Nutzungszeit für die Schwimmhalle endet 30 Minuten vor Schließung der Einrichtung. Der Zutritt für Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

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