Verunsicherung gibt es derzeit um die Frage, wann PCR-Tests gemacht werden dürfen. Die Omikron-Variante treibt die Corona-Ansteckungszahlen in die Höhe und die Labore stoßen mit der Auswertung von PCR-Tests teilweise an ihre Grenzen. Helfen soll eine Priorisierung der PCR-Tests - darauf hat sich die Bund-Länder-Runde am 24. Januar 2022 geeinigt.

Aktuell werden aber erstmal die Details der neuen Teststrategie ausgearbeitet. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen zum Anspruch auf einen PCR-Test. Auch die Abrechnung für Ärzte, Apotheken und vom Gesundheitsamt beauftragte Teststellen ist weiterhin gegeben.

Wie ist es aktuell geregelt?

Wer aktuell einen positiven Selbsttest hat oder an einer Teststelle ein positives Schnelltestergebnis bekommt, hat laut momentan gültiger bundesweiter Corona-Test-Verordnung Anspruch auf einen PCR-Test. Wenn die Corona-Warn-App auf Rot steht, gilt dies laut Bundesregierung ebenfalls. Das positive Ergebnis muss derzeit immer noch mit einem PCR-Test bestätigt werden.

Geplant: PCR-Tests vorrangig für Risikopatienten und Gesundheitssektor

In Zukunft sollen PCR-Tests vorrangig für Menschen aus Corona-Risikogruppen und Beschäftigte, die sie betreuen und behandeln zur Verfügung stehen. Das wären beispielsweise medizinisches Personal und Mitarbeiter von Altenpflegeeinrichtungen.

Ab wann gilt die Priorisierung?

Ein genaues Datum für die Einführung der neuen Regelungen zu PCR-Tests oder was mit denjenigen ist, die zum Beispiel einen positiven Schnelltest und/oder Symptome haben, gibt es bisher noch nicht. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen nach nationaler Teststrategie und Coronavirus-Testverordnung.

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