Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Verordnung zur Verlängerung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

„Wir begrüßen die weitere Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungsleistungen. In der aktuell nach wie vor sehr turbulenten Zeit verhindert die staatliche Existenzsicherung eine finanziell bedrohliche Lage vieler Haushalte auch in unserem Stadtgebiet.“ erklärt Sabine Edner, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Leipzig unter: www.jobcenter-leipzig.de.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar