Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.

Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Eröffnet wurde nun die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte, sie erscheint in einem neuen Layout und ist bis zum 31.12.2024 gültig.

Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote und Vergünstigungen von aktuell ca. 80 Kooperationspartnern in Anspruch zu nehmen, die das Programm „Sächsische Ehrenamtskarte“ unterstützen. Dazu gehören beispielsweise das GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig, welches den Karteninhabern ermäßigten Eintritt gewährt, das Jahnbad Borna, die AWO Tierpension Eilenburg, Semperoper Dresden, smac Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz, Besucherbergwerk „Grube Tannenberg“, um nur einige wenige zu nennen.

Mit der Finanzierung dieser Vergünstigungen bringen die Kooperationspartner ihre Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement zum Ausdruck. Der Freistaat Sachsen übernimmt die Bereitstellung der Karten. In der letzten Auflage haben fast 20.000 Ehrenamtliche die Karte erhalten.

Sozialministerin Petra Köpping: „Ich danke allen Engagierten für ihren Einsatz, für ihre Ideen, ihre Kraft und Zeit. Viele Menschen bringen ihre Ressourcen ein, um sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Sie tragen dazu bei, dass wir in einer attraktiven Gesellschaft leben können. Für sie soll die Sächsische Ehrenamtskarte ein Zeichen des Dankes und der Wertschätzung sein.“

Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen, ein Alter von mindestens 14 Jahren, ein bisher zweijähriges Engagement sowie eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens drei Stunden pro Woche.

Nähere Informationen zur Antragstellung und Vergabe der Ehrenamtskarte:
https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

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