Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 22.11.2021: 1. Die mit den Punkten 1. – 6. der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 22.11.2021, Az: 342-508.62.3-0/stä, angeordneten Maßnahmen werden mit Wirkung vom 21.04.2022 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten (hier: Cospudener und Zwenkauer See) vom 22.11.2021 wird mit Wirkung zum 21.04.2022 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung des Lebenmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreis Leipzig finden Sie im Anhang.

Die Aufstallungsverfügung wurde erlassen, da am 18.11.2021 wurde bei einem Wildvogel (Saatgans) auf dem Gebiet der Stadt Leipzig zwischen Cospudener und Zwenkauer See das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) H5N1 festgestellt wurde.

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