Mit Allgemeinverfügung vom 20. Januar 2022 hatte das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen auf Grundlage einer Risikobewertung zur Geflügelpest für die Ortsteile Dautzschen, Großtreben und Last der Gemeinde Beilrode die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Vorausgegangen war der Fund einer infizierten Graugans.

Die aktuelle Risikobewertung hinsichtlich der Fallzahlen im Freistaat Sachsen und in den an Nordsachsen angrenzenden Landkreisen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat nunmehr ergeben, dass die Infektionsgefahr in dem ausgewiesenen Gebiet nicht mehr erkennbar höher ist als in den umliegenden Ortsteilen und Gemeinden. Daher wird die Stallpflicht wieder aufgehoben.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt morgen (27.04.22) in Kraft. Sie wird auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de, im Amtsblatt und in den Schaukästen des Landratsamtes bekannt gemacht.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weißt dennoch darauf hin, dass das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland nach wie vor hoch ist. Alle Geflügelhalter im Landkreis Nordsachsen sind weiterhin aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrer Geflügelhaltung zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dazu gehören unter anderem das Betreten des Stalles mit ausschließlich stalleigener Kleidung inklusive Schuhzeug, eine effektive Schadnager-Bekämpfung sowie der Schutz von Futter und Einstreu vor Wildvögeln.

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