Der Sächsische Landtag hat wesentliche Änderungen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) beschlossen. Damit gibt es nun etwa für künftige Ausnahmesituationen, vergleichbar mit der Corona-Pandemie, klare gesetzliche Vorgaben für verschiedene Bereiche im Handlungsfeld der Hochschulen im Freistaat Sachsen.
Konkret wurde das Gesetz in drei Punkten angepasst.

  • Die Möglichkeit Prüfungen auch digital durchzuführen, etwa per Video-Chat, wurde gesetzlich verankert. Dabei wurden insbesondere auch Maßgaben zum Datenschutz eingearbeitet um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Eine Notfallklausel zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Verordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wurde eingefügt, was es bei längerer Einstellung der Präsenzlehre ermöglicht, schnell zu handeln und drohende Studienabbrüche zu vermeiden.
  • Die zulässige Befristungsdauer für Juniorprofessuren und verbeamtete Akademische Assistentinnen und Assistenten wurde erhöht. Damit kann verhindert werden, dass die Arbeitsverhältnisse von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern zu früh enden, wenn sich Projekte pandemiebedingt verzögern.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow begrüßt die jetzt beschlossenen Änderungen: „Während der vergangenen Jahre haben die Hochschulen in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium Lösungen gefunden, trotz der zeitweisen, pandemiebedingten Einstellung der Präsenzlehre, den Studienbetrieb im Sinne der Lehrenden und Studierenden fortzusetzen.

Auch wenn das insgesamt gut funktioniert hat, muss das Hochschulfreiheitsgesetz aber den Rahmen und Orientierung für die Ausgestaltung von Maßnahmen an den Hochschulen auch in Krisensituationen bieten. Mit den jetzt beschlossenen Änderungen wird genau das gewährleistet. Ich danke den Koalitionsfraktionen, die diese Änderungen erarbeitet und auf den Weg gebracht haben.“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar