Anlässlich der Neubewertung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und dem drohenden Aus der lückenlosen Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale zwischen Nürnberg-Markredwitz-Cheb äußern sich Gerhard Liebscher, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag und Dr. Markus Büchler, Sprecher für Mobilität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag in einer gemeinsamen Erklärung.

„Die vollständige Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale ist essentiell und unabdingbar für die Anbindung von Zwickau und insbesondere von Chemnitz an den Fernverkehr, die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und somit auch ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Elektrifizierung der Strecke darf nicht an Nutzen-Kosten-Untersuchungen scheitern, sondern ist politisch gewollt und Inhalt des Koalitionsvertrages auf Bundesebene und muss entsprechend umgesetzt werden“, erklärt Gerhard Liebscher.

„Die durchgeführte Nutzen-Kosten-Berechnung ist methodisch völlig widersinnig. So wurde beispielsweise der Nutzen für einen künftig vollelektrischen bayerischen Schienennahverkehr nach Bayreuth und Simmelsdorf sowie einem dringend benötigten Fernverkehr nicht hineingerechnet. Die Elektrifizierung der Franken-Sachsen-Magistrale und Abzweigungen ist von enormer Bedeutung für Wirtschaft, Bevölkerung und Klimaschutz in Bayern und muss schnell realisiert werden“, erklärt Dr. Markus Büchler.

Abschließend ergänzen beide Abgeordnete zu den im Raum stehenden Vorschlägen zur Rettung des Vorhabens: „Das Ausweichen auf die sogenannte GVFG-Förderung lehnen wir strikt ab, da über dieses Förderprogramm Maßnahmen für den Güterverkehr nicht abgebildet werden können und der wichtige Aspekt der Güterverkehrsverlagerung unberücksichtigt bliebe.“

„Stattdessen unterstützen wir den Vorschlag des BMVI-Staatssekretärs Theurer, eine Gesetzesinitiative zur Elektrifizierung von Bahnstrecken auf den Weg zu bringen. Die Bedarfe zur Elektrifizierung von Bahnstrecken per Gesetz zu benennen, ist eine langjährige Forderung von Bündnis 90/Die Grünen und wäre ein entscheidender Schritt, um bei den wichtigen Elektrifizierungsvorhaben endlich voranzukommen und diese nicht an Bürokratie und veralteten Nutzen-Kosten-Untersuchungen scheitern zu lassen.

Die aktuelle Bewertungsmethodik ist überholt und bräuchte einen deutlich stärkeres Gewicht auf Klimaschutzaspekten. Ähnlich wie bei anderen Bewertungsmethoden für Schienenprojekte, wie der kürzlich überarbeiteten standardisierten Bewertung, müsste der Ansatz für CO2 bei den Nutzen-Kosten-Untersuchungen des Bundesverkehrswegeplans deutlich stärker ins Gewicht fallen.

Eine Neuberechnung würde jedoch zu weiteren Verzögerungen führen und wäre nur eine Notoption. Stattdessen muss jetzt gehandelt werden: Der Bund ist in der Pflicht und sollte diese politisch gewollte Elektrifizierung nicht bürokratischen Berechnungen opfern, sondern schnellstens per Gesetz voranbringen.“

Hintergrund:

Bewertung CO2-Kostenansatz von Schienenverkehrsprojekten: Seit 1. Juli 2022 gilt die neue Standardisierte Bewertung zur Bewertung von Schienenverkehrsprojekten im Rahmen der GVFG – Förderung. Seit 1. Juli der Kostenansatz je Tonne CO2 mit 670 Euro bemessen. Die Berechnungen für die Nutzen-Kosten-Untersuchung im Rahmen der Untersuchungen von Projekten des Bundesverkehrswegeplanes, wie der Strecke Nürnberg-Markredwitz-Cheb, legen jedoch noch einen CO2-Preis von 150 Euro zu Grunde.

Mehr Informationen

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar