Das Kabinett hat heute die wesentlich überarbeitete Förderrichtlinie Tierschutz beschlossen. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen.

Die in Sachsen eingetragenen gemeinnützigen Tierschutzvereine können für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Funktionalität und für bauliche Maßnahmen zur Schaffung, zum Ausbau und zur Verbesserung von Quarantäneplätzen Fördermittel beantragen. Dabei werden bis zum Ende der Legislaturperiode wie bisher 90 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahmen übernommen.

Erstmals werden auch Maßnahmen zum Betrieb eines Tierheimes – Personal- und Sachausgaben – gefördert. Die Tierschutzvereine können 30 Prozent der förderfähigen Betriebsausgaben beantragen. Je Tierschutzverein kann dabei maximal eine Summe von 5.800 Euro pro Kalenderjahr ausgezahlt werden. Die Förderrichtlinie wird für die Betriebskosten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, sodass das gesamte Jahr förderfähig ist.

Sozialministerin Petra Köpping: „Die Förderung der Kosten für den Betrieb der Tierheime ist eine erhebliche Verbesserung für die Tierschutzvereine im Freistaat Sachsen. Die neue Förderrichtlinie Tierschutz soll die Vereine in die Lage versetzen ihren Betrieb zu erhalten. Uns ist bewusst, dass die Betriebskosten durch die Erhöhung der Energiekosten in diesem Jahr erheblich gestiegen sind und die Vereine daher weiterhin die Unterstützung durch den Staat benötigen.“

Der Freistaat Sachsen hat daher für diese Aufgabe für das Jahr 2022 knapp 1,1 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind 400.000 Euro für Investitionen und 670.000 Euro für Sachkosten in den Haushalt eingestellt worden. Für die Jahre 2023 und 2024 sind vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes durch den Landtag für diese Aufgaben pro Haushaltsjahr die gleichen Beträge vorgesehen.

Staatsministerin Petra Köpping: „Unser Ziel ist, die Arbeit der Tierschutzvereine zu verbessern und die Tierheimlandschaft in Sachsen weiterhin zu erhalten. Mein Dank gilt ihrem unermüdlichen Einsatz für die Pflege und Vermittlung von entlaufenen, verlorenen, ausgesetzten oder unterzubringenden Heimtieren.“

Wie in den vergangenen Jahren fördert der Freistaat Sachsen über die Förderrichtlinie Tierschutz die Kastration und das Chippen von herrenlosen Katzen, Futtermittel und Tierbedarfsgegenstände. Die Mittel können bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Die Formulare hierzu werden auf deren Internetseite zur Verfügung gestellt werden.

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