Sachsen hat seit 2014 die Anlage und Sanierung von Hecken mit insgesamt etwa 17 Millionen Euro unterstützt. Damit wurden rund 1,8 Millionen Quadratmeter Hecken gepflegt und rund 1,5 Millionen Quadratmeter Hecken neu angepflanzt. Insgesamt hat der Freistaat in dem Zeitraum die Pflege und Anlage von 440 Kilometern Hecke gefördert.

Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Hecken sind wertvolle Lebensräume für viele Arten, für Insekten, Vögel, Amphibien und kleine Säugetiere. Die Artenvielfalt steckt in einer tiefen Krise, weltweit und in Sachsen. Deshalb intensivieren wir Schutz und Neupflanzung von Grün aller Art. Das ist ein Teil unserer breiten Aktivitäten, um den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen. Das gehört zu einem Gesamtpaket, mit dem wir in dieser Legislatur mit einem neuen Antritt die Pflege und Neupflanzung von Bäumen, Alleen, Hecken, Stadtgrün, Streuobstwiesen und vielem mehr stärken.

Hecken sind gerade in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft immens wichtig. Sie vernetzen Lebensräume miteinander und schützen Ackerböden vor Wind- und Wassererosion. Und Hecken sind landschaftsprägend. Sie geben den ländlichen Räumen und historisch gewachsenen Kulturlandschaften ein Gesicht. Die Förderung von Hecken ist mir ein Herzensanliegen. Ich freue mich, wie gut unsere Förderung angenommen wurde und wird.“

Für die Pflege und Anlage von Hecken steht in der neuen Förderperiode ab 2023 die SMEKUL-Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) zur Verfügung. Bis Ende 2022 ist eine Antragstellung noch über die aktuelle RL NE/2014 möglich.

Für die Förderung einer neu zu pflanzenden Hecke müssen mindestens 50 Prozent des Pflanzgutes bezogen auf die Arten und die Stückzahl gebietseigen sein. Zur Förderung von Insekten werden vor allem Gehölzarten verwendet, deren Blüten Pollen und Nektar für blütenbesuchende Insekten liefern und deren Blätter Nahrung für viele einheimische Insektenarten sind. Besonders gern werden zum Beispiel Rose, Schlehe, Pfaffenhütchen oder Hasel verwendet.

Finanziert wird die Förderung aktuell zum Teil aus EU-Mitteln (ELER-Förderung), zum Teil aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Mittel) sowie mit Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Weitere Informationen finden sich unter www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-natuerliches-erbe-rl-ne-2014-4529.html.

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