Zur Abstimmung über die Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:

„Wir begrüßen die längst überfällige Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes. Seit seiner Entstehung im Jahr 1993 hat die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens in den Krankenhäusern tiefe Spuren hinterlassen. Gesundheit wurde zur Ware, nicht zuletzt durch die Fallpauschalen. In den letzten Jahren haben die Probleme der Pandemie den Druck auf das Gesundheitswesen enorm erhöht, insbesondere auf die Beschäftigten in der Pflege.

Das Krankenhausgesetz war für uns in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Der gravierendste Mangel ist, dass das Aufbringen der notwendigen Investitionsmittel nicht verankert wurde, obwohl dies gesetzliche Pflicht der Bundesländer ist. Wir fordern eine gesetzlich verankerte Investitionsquote in Höhe von 8 Prozent der Umsatzerlöse der Krankenhäuser in Sachsen. Das haben wir in einem entsprechenden Änderungsantrag zum Krankenhausgesetz und auch in einem Änderungsantrag zur Erhöhung der Investitionsmittel im Doppelhaushalt beantragt.

Sehr kritisch sehen wir, dass der Bereich der Psychiatrie nicht zur Notfallversorgung gezählt wird. Psychiatrische Diagnosen sind jetzt schon die zweit- bis vierthäufigste Notfallgruppe. Wir leben in einer krisenbehafteten Zeit und befürchten eine Zunahme der Fälle, weshalb wir auf eine Änderung gedrängt haben.

Außerdem bemängeln wir, dass trotz der Erfahrungen aus der Pandemie, demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten von Gewerkschaften, Sächsischem Pflegerat und Patient:innen im Krankenhausplanungsausschuss und in den Regionalkonferenzen nicht vorgesehen sind. Die Beschäftigten in der Pflege wissen am besten, was nötig ist, um heilsame Bedingungen in den Krankenhäusern zu schaffen. Sie müssen deshalb mitbestimmen dürfen.“

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