Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel in Verbindung mit dem nur leichten Frost ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht deshalb Lebensgefahr!

Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große Anziehungskraft. „Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein“, sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.

Auch bei Talsperren können durch veränderliche Wasserstände unterm Eis gefährliche Hohlräume und Spannungen im Eis entstehen und urplötzlich zum Aufbruch der Eisfläche führen. Außerdem sind viele Staumauern mit Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern, dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, die die Stauanlage beschädigen könnte. Auch Flüsse sind ständig in Bewegung. Deshalb sind sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden.

Verboten ist außerdem das Rodeln auf Deichen. „Auch, wenn ein Deich im Winter vielleicht zum Rodeln einlädt – Deiche sind Hochwasserschutzanlagen und schützen uns vor Überschwemmungen bei Hochwasser.

Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – kann die Grasnarbe eines Deiches, die ihn vor Ausspülungen schützen soll, beschädigt oder zerstört werden“, erklärt Bielitz. Eine intakte, dichte Grasnarbe ist deshalb entscheidend für die Standfestigkeit eines Deiches im Hochwasserfall.

Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Schnee nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Der Schnee kann vereisen, sich an Engstellen wie z.B. Wehren oder Brücken verkeilen und so zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse verengt und das Wasser sich deshalb aufstauen kann.

Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.

Zum Thema Eisgefahren hat die Landestalsperrenverwaltung eine neue Broschüre erstellt, die in der Publikationsdatenbank des Freistaates Sachsen als pdf-Datei abgerufen werden kann.

Die Broschüre zeigt, worauf geachtet werden muss, wenn Gewässer zufrieren und enthält Tipps für Bürger sowie wichtige Hinweise für Städte und Gemeinden zum Verhalten bei Eishochwasser.

Infos unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15352

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar