Sachsen hebt die allgemeine Warnung vor dem Coronavirus auf und schließt sich damit dem Bund sowie vielen anderen Bundesländern an. Alle nicht mehr benötigten Warnungen wurden aus dem System und auch aus den einschlägigen Apps (wie NINA) gelöscht. Auch das Robert Koch-Institut schätzt seit Anfang Februar die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung nur noch als moderat ein.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Auch, wenn die sachsenweite Warnung nun aufgehoben worden ist, sollten die gegebenen Handlungsempfehlungen und die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Abstand halten, Hygiene beachten, regelmäßiges Lüften, weiter beachtet werden.“

Seit dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen ist ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken-und Testpflichten aufgehoben. Im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Tragen von Masken empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern (einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen des Maßregelvollzugs) und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mehr Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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