Die Bewerbungsfrist für einen der begehrten 40 Studienplätze für Medizin über die Sächsische Landarztquote ist abgelaufen. Damit hat das Auswahlverfahren für das Wintersemester 2023/2024 offiziell begonnen. Insgesamt haben sich 119 Interessierte beworben. Dies ist sind fast doppelt so viele Bewerbungen, wie im Jahr 2022.

Staatsministerin Petra Köpping: „Ich freue mich sehr darüber, dass sich so viele Menschen dafür einsetzen möchten, unsere medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen abzusichern. Die Landarztquote ist eine Maßnahme, um gerade auch die ländlichen sächsischen Gebiete mit ausreichend medizinischem Personal zu versorgen.

Wir brauchen die vielen engagierten Medizinerinnen und Mediziner, die sich für den Beruf begeistern und ihre ärztliche Tätigkeit gerade auch in unterversorgte Regionen aufnehmen wollen. Daher danke ich schon einmal den Bewerberinnen und Bewerbern und wünsche allen viel Erfolg im weiteren Verfahren!“

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Für eine Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert, wird zu einem strukturierten und standardisierten Auswahlgespräch eingeladen.

Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.

Die nächste Chance auf einen Studienplatz im Rahmen der Sächsischen Landarztquote besteht für Interessierte dann wieder ab Januar 2024.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?art_param=978

Hintergrund

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung).

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